Unsere Dienstleistungen
PVS Reiss GmbH – Ihre privatärztliche Verrechnungsstelle bietet Ihnen mehr als nur Abrechnung: Medizinisches Factoring und perfekte Finanzdienstleistung – individuell für Sie zusammengestellt. Wir sind ein starker Partner bei Fragen zur Privatabrechnung zu Gebührenpositionen aus GOZ, Bema, GOÄ u. a. für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Heilpraktiker, Pflegeeinrichtungen und Patienten.
Das Plus für Praxis und Patient
Doch wesentliche Teile der wertvollen Arbeitszeit von Ärzten, Praxen, Kliniken und Einrichtungen verschlingen bürokratische Arbeiten, insbesondere die Abrechnung. Professionelles Kostenmanagement verlangt darüber hinaus mehr Detailwissen, mehr Überblick und damit mehr Leistung, man muss laufend up to date sein. Die pvs Reiss als bundesweit tätige Verrechnungsstelle nimmt diese aufwendigen Arbeiten ab, zu einem festen Preis, ohne irgendwelche Zusatzkosten und ohne spätere Überraschungen. Genau das ist eine Entlastung für Kliniken, Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Heilpraktiker und Pflegedienste.
Die Kosten und Verträge dafür sind bei uns stets fair und transparent, denn Sie haben mit der pvs Reiss einen seriösen und soliden Partner an Ihrer Seite, auf den Sie vertrauen können. Wir sind ein familiengeführtes, bundesweit tätiges Unternehmen mit Sitz in Radolfzell am Bodensee und einer Zweigstelle in Minden. Wir sind rechtlich selbstständig und an keinen Verband gebunden. Wir sind direkt, individuell und stets für Sie da.
Wir sind eine zuverlässige Größe, mit der Sie rechnen können.
Auch für Sie als Patient bringt diese Zusammenarbeit viele Vorteile, die Ihnen das Leben leichter und vieles angenehmer machen. Ob Unterstützung bei Erstattungsproblemen mit Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern, wir können weiterhelfen. Auf Wunsch kann die von uns gestellte Rechnung auch in Raten beglichen werden, bei Begleichung innerhalb von 6 Monaten sogar völlig zinsfrei.
Kostentransparenz: Keine Mindest-/ Bearbeitungsgebühren
Darauf legen wir ausdrücklich Wert: Unsere Gebühren sind absolut fair und transparent
Kostentransparenz
Keine Mindest-/ Bearbeitungsgebühren
Ratenzahlungen auch kostenfrei
Hochwertige Behandlungen haben ihren Preis: Wir unterstützen Ihre Patienten mit guten Teilzahlungskonditionen
Ratenzahlungen
auch kostenfrei
Unterstützung bei Erstattungsproblemen
Nutzen Sie das Know-how unserer Fachabteilung: Wir übernehmen für Sie kostenfrei die Versicherungskorrespondenz
Unterstützung bei Erstattungsproblemen
Rechnungsankauf, Kostenfreie Ankaufsanfragen
Im Vorfeld schon Bescheid wissen: Ankaufsanfragen sichern die Liquidationen Ihrer Behandlung ab und sind bei uns immer kostenfrei
Rechnungsankauf
Kostenfreie Ankaufsanfragen
Entlastung Ihrer Verwaltung
Wir entlasten Sie und Ihr Team: So haben Sie endlich mehr Zeit
Entlastung Ihrer Verwaltung
Abgabe Ihres Controllings
Wir überprüfen für Sie: Bei uns behalten Sie dennoch die volle Kostenkontrolle
Abgabe Ihres Controllings
Kostenfreie Versicherungs-
korrespondenz
Nutzen Sie das Know-how unserer Fachabteilung: Wir übernehmen für Sie kostenfrei die Versicherungs-
korrespondenz
Kostenfreie Versicherungs-
korrespondenz
Abrechnungsberatung
Entlastung durch unsere Fachabteilung: Abrechnungsberatung, Kostenvoranschläge und Musterberechnungen kostenfrei
Abrechnungsberatung
Lernen Sie uns im Video kennen
Herzstück der PVS Reiss GmbH ist die Zentrale in Radolfzell am Bodensee
Das sagen unsere Kunden über uns
pvs Reiss News
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Tipps zur Abrechnung
ABRECHNUNGSTIPP | 02.03.2026
GOÄ – Novellierung
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die zentrale Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Eine GOÄ – Novellierung betrifft damit nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Praxisteams, Abrechnungsstellen, private Krankenversicherungen sowie Patientinnen und Patienten – kurz: alle, die mit privatärztlichen Leistungen und deren Vergütung in Berührung kommen. Ziel einer GOÄ‑Novellierung ist es, die Gebührenordnung […]
News
NEWS | 17.03.2026
Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)
Neuerung seit 1. Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt […]
Presse
PRESSE | 15.09.2020
Solidarität für Ärzte und deren Patienten
Privatärztliche Abrechnungen: Sonderkonditionen bis Jahresende gewährt. Das privatärztliche Abrechnungsunternehmen PVS Reiss GmbH aus Radolfzell gewährt den Patienten seiner Kunden Sonderkonditionen in der Pandemiezeit.
Die pvs Reiss in Zahlen
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