Änderungen in der UV GOÄ seit 01.07.2024
Artikel vom 11.07.2024
Diese Änderungen der UV GOÄ, die zum 01.07.2024 in Kraft getreten sind, sollten Sie kennen.
Welche Neuerungen gibt es in der UV GOÄ?
Bei vielen Ziffern wurde der Betrag um 4,22% erhöht.
Welche Ziffern wurden in der UV GOÄ ergänzt?
Zur Ziffer 10 UV GOÄ für:
- Telemedizinische Beratungsleistung / Betreuungsleistung als selbstständige Leistung durch den D-Arzt.
- kann ausschließlich im Rahmen der besonderen Heilbehandlung (Ausnahme Kostenzusage durch UVTräger) erbracht werden.
- Am Behandlungstag kann die Leistung nicht mehrfach und nicht neben Untersuchungsleistungen, Besuchen und Visiten abgerechnet werden. Sie ist maximal zwei Mal im Behandlungsfall möglich.
Wurde die UV GOÄ um Ziffern erweitert?
Ja, die UV GOÄ wurde um diese Ziffern erweitert:
10 b UV GOÄ
Telemedizinische Beratungsleistungen nach Nummer 10 bei Berufskrankheiten und im Hautarztverfahren. Bei der Behandlung von Berufskrankheiten sowie damit ggf. verbundenen Maßnahmen der Individualprävention und im Hautarztverfahren gelten die Beschränkung auf den Behandlungsfall, eine vorherige Kostenzusage, die Verlaufsberichterstattung sowie die Dokumentationspflicht nicht.
Die Leistung ist nicht neben den Nummern 10 – 10a und 10c berechnungsfähig.
10 c UV GOÄ
Telemedizinische Beratungsleistungen nach Nummer 10 bei Berufskrankheiten und im Hautarztverfahren von mehr als 10 Minuten. Bei der Behandlung von Berufskrankheiten sowie damit ggf. verbundenen Maßnahmen der Individualprävention und im Hautarztverfahren gelten die Beschränkung auf den Behandlungsfall, eine vorherige Kostenzusage, die Verlaufsberichterstattung sowie die Dokumentationspflicht nicht.
Die Leistung ist nicht neben den Nummern 10 – 10b berechnungsfähig.
Gibt es noch weitere Ergänzungen in der UV GOÄ?
15 UV GOÄ
Telefonisches oder videobasiertes Gespräch des Arztes mit einem Mitarbeitenden des Unfallversicherungsträgers im Zusammenhang mit der Steuerung und Überwachung des Heilverfahrens. Die Leistung kann nur bei besonderer Heilbehandlung und maximal 3x im Behandlungsfall abgerechnet werden. Die Gespräche sind zu dokumentieren. Eine zusätzliche Berichterstattung erfolgt ausschließlich auf Anforderung des UV-Trägers.
Neben der Leistung können die Leistungen nach den Nummern 17, 19 und 34 nicht abgerechnet werden.
411 a UV GOÄ
Sonographie bei der Diagnostik von Frakturen bei Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Geburtstag).
(Zuschlag zur Nummer 410) – Andere Knochen/Gelenke die nicht in der Nummer 411 genannt sind. Der Zuschlag kann zu der Nummer 410 nur einmal je Sitzung und maximal dreimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Neben der Nummer 411 und 411a. kann die Nummer 420 nicht abgerechnet werden. Eine im Einzelfall erforderliche sonographische Diagnostik der Gegenseite ist Bestandteil der Leistung.
Wurden Leistungen gestrichen?
Ja, der Zuschlag 5298 UV GOÄ für die digitale Radiographie entfällt.
Der Zuschlag nach Nummer 5298 fällt weg und wird in die einzelnen Leistungen nach den Nummern 5010 – 5290 eingepreist mit Ausnahme der Nummern 5255-5257 (Beurteilung von Fremdaufnahmen) und der Zuschlagsleistungen nach den Nummern 5022,5032 und 5159.
Weitere GOÄ-Abrechnungstipps finden Sie hier.