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Amalgam im Mund

Artikel vom 21.03.2017

Das Europäische Parlament hat die Verwendung von Quecksilber in der Industrie und Medizin stark eingeschränkt. Ab Juli 2018 darf das quecksilberhaltige Amalgam nur noch in absoluten Ausnahmefällen bei schwangeren oder stillenden Frauen sowie Jugendlichen unter 15 Jahren als Zahnfüllung verwendet werden. Dies geht aus einer aktuellen Verordnung des EU-Parlamnet hervor. Damit ist vorerst aber auch ein grundsätzliches Verbot vom Tisch, da erst 2020 geprüft wird ob Zahnärzte ab 2030 auf Amalgam komplett verzichten können.

Amalgam dient seit vielen Jahrzehnten als gängige und vor allem kostengünstige Lösung um Löcher in den Zähnen zu füllen. Im internationalen EU-Vergleich wird der Stoff in anderen EU-Ländern noch deutlich häufiger verwendet.

Aktuelle News

Neue Pflegegrade und die konkreten Erhöhungen pro Pflegegrad ab Januar 2025

12.01.2025
Zum 01. Januar 2025 werden die Pflegeleistungen inklusive der Pflegegerade um 4,5 Prozent angehoben. Es wird das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, die Tages- und Nachtpflege, der Entlastungsbetrag, die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege angepasst.

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Was sind die Vorteile des medizinischen Factorings für Ihre Praxis?

05.07.2024
Wir möchsten in diesem Artikel drei wichtige Gründe aufzeigen, warum medizinsches Factoring für Ihre Praxis einen großen Mehrwert generieren kann.

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Lebenslange Beschäftigtennummer bei Pflege- und Betreuungsdiensten

26.06.2024
In der dynamischen und oft komplexen Welt der Pflege- und Betreuungsdienste ist Effizienz und Transparenz von zentraler Bedeutung. Eine der jüngsten und bedeutendsten Innovationen in diesem Bereich ist die Einführung einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBN). Alles was Sie hierzu wissen müssen erfahren Sie in unserem Artikel.

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Kunden Webportal – So gehen Sie mit den Übersichtslisten der abgeschlossenen Rechnungen um

14.02.2024
In unserem aktuellen Beitrag möchten wir Ihnen eine der Übersichtslisten unseres Kunden Webportals vorstellen: die abgeschlossenen Rechnungen.

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