Amalgam im Mund
Artikel vom 21.03.2017
Das Europäische Parlament hat die Verwendung von Quecksilber in der Industrie und Medizin stark eingeschränkt. Ab Juli 2018 darf das quecksilberhaltige Amalgam nur noch in absoluten Ausnahmefällen bei schwangeren oder stillenden Frauen sowie Jugendlichen unter 15 Jahren als Zahnfüllung verwendet werden. Dies geht aus einer aktuellen Verordnung des EU-Parlamnet hervor. Damit ist vorerst aber auch ein grundsätzliches Verbot vom Tisch, da erst 2020 geprüft wird ob Zahnärzte ab 2030 auf Amalgam komplett verzichten können.
Amalgam dient seit vielen Jahrzehnten als gängige und vor allem kostengünstige Lösung um Löcher in den Zähnen zu füllen. Im internationalen EU-Vergleich wird der Stoff in anderen EU-Ländern noch deutlich häufiger verwendet.