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Corona-Hygienepauschale bis Herbst verlängert

Artikel vom 24.07.2020

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit dem PKV-Verband und der Beihilfe von Bund und Ländern auf eine Ausweitung der Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2020 verständigt. Das von ihnen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen weitet die ursprünglich bis zum 31. Juli 2020 befristete Regelung damit um zwei Monate aus. Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung hilft Zahnärzten, die Hygienelasten der Corona-Krise etwas abzufedern. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung.

Die infolge der Pandemie exorbitant gestiegenen Preise für Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel usw. sind weiterhin auf einem Niveau, das mit dem Preisniveau vor der Krise nicht ansatzweise zu vergleichen ist. Die BZÄK rechnet auf absehbare Zeit nicht mit signifikanten Preisrückgängen, da durch den weltweiten Bedarf ein riesiger Markt entstanden ist. Damit werden die Preise auch nicht mehr in der ursprünglichen Preiskalkulation der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet.

„Um das Risiko einer Coronavirus-Übertragung soweit wie möglich zu minimieren, sorgen Zahnärzte mit einem hohen und kostenintensiven Hygieneaufwand für den Schutz ihrer Patienten und Mitarbeiter. Mit ihrer schnellen und unbürokratischen Verlängerung der Hygienepauschale helfen BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe den Praxen bei ihrem hohen Aufwand und demonstrieren eindrucksvoll, dass das System jenseits der GKV funktioniert.

Auch wenn gelungen ist, die pandemische Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind die Infektionsgefahr und damit die Notwendigkeit zur Wachsamkeit unvermindert hoch. Die abflachende Infektionskurve ist für die Zahnärzte kein Anlass, ihren Hygieneaufwand zurückzufahren, sie ist vielmehr Ansporn, das offensichtlich Bewährte fortzuführen“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.

Hintergrund: Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen

Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu arbeiten, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. Das Gremium hat die Aufgabe, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten.

Quelle: BZÄK (Bundeszahnärztekammer)

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