Dental Talk – Sie fragen und wir antworten!
Artikel vom 09.06.2017
Kann die Zahnfarbenbestimmung bei Kunststofffüllungen analog berechnet werden?
Nein (Die Zahnfarbenbestimmung kann als zahntechnische Leistung berechnet werden oder berechtigt zur Anhebung des Steigerungsfaktors der Hauptleistung)
Ist es möglich die Ohnmacht bei Privatpatienten abzurechnen?
Nein (Die Hilfeleistung bei Ohnmacht stellt keine selbstständige Leistung dar. Der dadurch erhöhte Zeitaufwand wird über den Steigerungsfaktor bemessen.)
Kann das Eincremen der Lippe als Erstversorgung einer Wunde (GOÄ 2000) abgerechnet werden?
Nein
Ist es möglich Praxismaterial in Verbindung mit Analogleistungen abzurechnen?
Ja (Materialkosten im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen sind dann berechnungsfähig, wenn dies bei der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugelassen oder dies in den allgemeinen Bestimmungen vermerkt ist.)
Muss bei Rechnungsstellung die genaue Materialbezeichnung mit aufgeführt werden?
Nein (Die Rechnung muss enthalten: bei gesondert berechnungsfähigen Kosten Art, Menge und Preis der verwendeter Materialien)
Muss die Socket Preservation nach der GOZ 4110 abgerechnet werden?
Nein
Gibt es einen Unterschied zwischen speicheldichter- und keimdichter Verschluss?
GOZ 2020 speicheldichter Verschluss
GOZ 2197 + GOZ 2020 keimdichter Verschluss
Wie oft darf die GOZ 0010 berechnet werden?
Die Leistung nach der GOZ-Nr. 0010 kann je nach Notwendigkeit im Sinne des §1Abs.2 GOZ und ohne Einhaltung zeitlicher Fristen erbracht und berechnet werden.
Darf ich den Perkussionstest analog berechnen?
Nein (Die Leistung nach der GOZ-Nr. 0070 ist für alle Arten der Vitalitätsprüfung (elektrische, thermische Methode, Perkussionstest) berechnungsfähig.