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Deutsche Mundgesundheit: Qualität von morgen, Vergütung von 1988

Artikel vom 30.10.2019

Zunächst die gute Nachricht: Die (Präventions-)Erfolge in der Zahnmedizin in Deutschland gelten international als Benchmark. Von einer besseren Mundgesundheit profitiert auch das Gesundheitssystem als Ganzes.

Die Mundgesundheit der Bevölkerung in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren in allen Bereichen und über alle Schichten hinweg verbessert. Das unterstreicht unter anderem die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V). In keinem Land der Welt wird Karies bei Kindern so erfolgreich bekämpft und der Zahnlosigkeit im Alter so effektiv vorgebeugt wie in Deutschland. Schwere Zahnerkrankungen verschieben sich hier zu Lande immer weiter in das hohe Alter, ein Wandel von Reaktion zu Prävention in Deutschland ist Realität.

Realität in Deutschland ist jedoch auch ein Stillstand in der Vergütung und Wertschätzung dieser Leistungen. So beträgt der Grundwert der Gebührenordnung für Zahnärzte noch immer 11 Pfennig – wie vor über 30 Jahren. Diese 11 Pfennig stammen aus einer Zeit, die mit der heutigen wenig gemein hat. Während sich Technologien und Arbeitsformen der zahnärztlichen Arbeit revolutioniert haben, bleibt der Punktwert der GOZ ein Überrest aus einer Zeit von Mauer und Kaltem Krieg. Ein zeitgemäßer Ansatz, der den Fortschritt würdigt, wäre insofern nicht nur gerecht, sondern längst überfällig.

#11Pfennig

GOZ-Count Up
Zeit der Nichtanpassung des Punktwertes der Gebührenordnung für Zahnärzte aktuell:
30 Jahre und 8 Monate.

Das Bundesverfassungsgericht wies 2001, vor 18 Jahren, darauf hin, dass statt einer Novellierung des GOZ-Punktwertes zunächst gegebene Spielräume genutzt werden müssten. Anders als gemeinhin angenommen, sind die Spielräume der GOZ aber denkbar klein. Das Bundesverfassungsgericht wird wohl an die Möglichkeit gedacht haben, mit den Patienten Honorarvereinbarungen zu schließen. Ein Vorschlag, der sich kaum als Lösungsmöglichkeit für die gesamte Zahnmedizin anbietet. Es führt kein Weg daran vorbei: In Anbetracht des rapiden Wandels zahnärztlicher Arbeit und der Erweiterung des Leistungsbereichs ist die Politik aufgerufen, die GOZ endlich aktuell auszugestalten.

Wenn Privathonorare schlechter als die Kassenbehandlung bewertet sind
Die durch den Verordnungsgeber unterlassene Punktwertanpassung der GOZ führt dazu, dass jährlich weitere GOZ-Honorare unter die Sätze der Kassenbehandlung fallen. Für etliche Leistungen stellt die GOZ inzwischen Honorare zur Verfügung, die teilweise deutlich unter den Sätzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (Bema) liegen. Tatsächlich sind derzeit etwa 60 Leistungen in der GOZ schlechter bewertet als im Bema.

Eine Zusammenstellung (März 2017) hat die BZÄK veröffentlicht unter: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/BEMA_GOZ_.pdf

Es ist sinnvoll, hierüber die Patienten zu informieren, da dieser Umstand und die damit verknüpften betriebswirtschaftlichen Aspekte nur wenigen Patienten hinreichend bekannt sind. Sind Leistungen betriebswirtschaftlich nicht mehr kostendeckend zu erbringen, kommt eine Honorarvereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient in Betracht. Ein Vereinbarungsmuster finden Sie hier: www.bzaek.de/fileadmin/dl/MUSTER_Vereinbarung___1_2_GOZ.pdf

Dieses kann unter Berufung auf das Urteil des AG Düsseldorf vom 21. Januar 2016 (Aktenzeichen: 27 C 11833/14) Verwendung finden. Mehr auch unter: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/GOZ/BEMA_GOZ_Fragen.pdf

Quelle: Bundeszahnärztekammer

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