Über 35 Jahre privatärztliche Abrechnungserfahrung.
pvs Reiss bringt Ihnen Sicherheit
Leistungsstark für Ihre Planungssicherheit
Factoring bedeutet finanzielle Sicherheit und Planbarkeit. Wir kaufen Ihre Klientenrechnungen an und zahlen Ihnen den Rechnungsbetrag auf Wunsch innerhalb von drei Arbeitstagen aus.
Mit der pvs Reiss vermeiden Sie kostenintensive Zwischenfinanzierungen, erhalten sofortige 100 %-ige Liquidität und können damit auch die wirtschaftliche Leistung und Effizienz Ihres Pflegedienstes erhöhen.
"Zusammenarbeit mit der pvs Reiss bedeutet, die Liquidität Ihres Pflegedienstes nachhaltig zu sichern und mehr Zeit für Ihre Klienten zu gewinnen."
Transparenz für Ihre individuellen Ziele
Mehr Freiraum für Ihren Pflegedienst
Transparenz wird bei der pvs Reiss großgeschrieben. Daher gibt es bei uns keine versteckten Gebühren, kein Mindestumsatz, keine Portokosten und keine Bearbeitungspauschalen. Ganz im Gegenteil: Mit der pvs Reiss genießen Sie individuellen Freiraum und behalten dabei trotzdem die volle Kostenkontrolle. Unsere Gebühren sind absolut fair, steuerlich voll absetzbar und richten sich nach nur zwei Kriterien:
- Auszahlungsmodus
(3 Arbeitstage oder 7, 14, oder 21 Kalendertage) - Art der Abrechnung
(Erfassung vom Leistungsnachweis, Erfassung von der Rechnung, Erfassung über eine Schnittstelle)
Ihr Plus: Testen Sie die pvs Reiss
Testen Sie unseren persönlichen Kundenservice und unsere Fachkompetenz in der Pflegeabrechnung im Rahmen eines täglich kündbaren Probevertrags innerhalb der ersten 6 Monate und profitieren Sie zudem von folgenden Leistungen:
- Abrechnung Ihrer Leistungen mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und Sozialämtern (Behandlungspflege, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Niederschwellige Betreuungsangebote (§45b SGB XI), Pflegeeinsätze (§37.3 SGB XI))
- Übermittlung der Konten nach der Pflegebuchführungsverordnung (DATEV-Schnittstelle)
- Kostenfreie Korrespondenz bei Erstattungsproblemen mit den Kostenträgern
- Versicherung Ihrer Belege in unseren Betriebsräumen
- Umsetzung des Datenträgeraustausches nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI
- Immer fair: In den ersten 6 Monaten tägliches Kündigungsrecht, danach immer kündbar zum Ende eines Abrechnungsmonats
- Nothilfe: Bei Personalengpässen unterstützen wir Sie bei Ihrer Abrechnung