Fremdkörper- und Fadenentfernung- So rechnen Sie korrekt ab
Artikel vom 05.08.2024
Wie ist die Fremdkörper- und Fadenentfernung abzurechnen?
Ziffer 2007 GOÄ:
Entfernung von Fäden oder Klammern.
Ziffer 2009 GOÄ:
Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers.
Lt. Kommentar Deutscher Ärzteverlag zu Ziffer 2009 (3): „Zeckenentfernung: Die problemlose Entfernung einer Zecke oder eines Insektenstachels mit der Pinzette kann analog nach Nr. 2007 berechnet werden. Instrumentelle Entfernung von Insektenteilen unterhalb der Hautoberfläche nach Nr. 2009.“
Ziffer 2010 GOÄ:
Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen.
Sind diese Leistungen mehrfach berechnungsfähig?
Die Ziffer 2007 GOÄ darf pro Wundstelle berechnet werden.
Die Ziffer 2009 GOÄ und Ziffer 2010 GOÄ sind je Fremdkörper berechnungsfähig.
Sind Zuschläge zusätzlich berechnungsfähig?
Zur Ziffer 2010 GOÄ kann der ambulante OP-Zuschlag 442 GOÄ berechnet werden.
Dieser ist nur mit dem Faktor 1,0-fach berechnungsfähig.
Kann der Verband zusätzlich berechnet werden?
Der erforderliche Verband nach der Ziffer 200 GOÄ kann zusätzlich berechnet werden.
Weitere GOÄ-Abrechnngstipps finden Sie hier.
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