Entwicklung eines Expertenstandards zur „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ – Zahnärzte und Pflege gemeinsam für bessere Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen
Artikel vom 20.09.2018
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) plant gemeinsam mit dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sowie der Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf (AG ZMB) und der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) einen Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ zu entwickeln.
Er soll Pflegekräfte dabei unterstützen, die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen in der stationären und ambulanten Pflege als auch in Krankenhäusern zu verbessern. In diesem Expertenstandard soll pflegerisches und zahnmedizinisches Wissen zusammengeführt und für die Pflegepraxis aufbereitet werden. „Diese Kooperation zweier Berufsgruppen dient der Verbesserung der Mundgesundheit pflegebedürftiger Patienten, direkt einen Pflegestandard zu definieren, ist eine Besonderheit“, so der BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Seit Jahren ist bekannt, dass die Mundgesundheit Älterer, Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderung schlechter ist als die der übrigen Bevölkerung. Wir Zahnärzte haben längst Konzepte vorgelegt, um Versorgung als auch Prävention zu verbessern. Die Umsetzung muss nun praktikabel professionalisiert werden. Dafür muss die Aus- und Fortbildung der Pflegeberufe im Bereich der Mundhygiene verbessert werden. Das ist nur möglich, wenn das Pflegepersonal auch ausreichend Zeit für die Mundpflege der Pflegebedürftigen erhält.“
Expertenstandards sind sowohl evidenzbasiert als auch praxisorientiert ausgerichtet.
Mit der Entwicklung des Expertenstandards soll Anfang 2019 begonnen werden, Auswahl und Berufung der wissenschaftlichen Leitung und der Expertenarbeitsgruppe erfolgen durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren.
Unterstützungsmaterial zum Thema Alters- und Behindertenzahnmedizin: www.bzaek.de/aub
Quelle: Klartext der Bundeszahnärztekammer, Ausgabe 08/18