Erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss auf Ihre professionelle Zahnreinigung?
Artikel vom 20.03.2022
Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) ist fester Bestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Zahnärzte empfehlen in der Regel ein bis zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr. Diese Empfehlung ist individuell zu betrachten, da der Pflegeaufwand eines einzelnen Patienten dabei eine wichtige Rolle spielt. Die professionelle Zahnreinigung ist keine vorgeschriebene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und muss vom Versicherten selbst getragen werden. Dabei können hohe Kosten Euro pro Behandlung entstehen. Die Spanne hängt von der gesundheitlichen Situation im Mundraum ab.
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten Bonusprogramme an, bei denen die Kosten bezuschusst oder gar komplett übernommen werden. Unabhängig vom Bonusprogramm gibt es gesetzliche Krankenversicherungen, die Schwangere in Form eines Familien-Plus-Pakets die PZR-Behandlung bezuschussen. Sollte eine Erstattung ausstehen, so lohnt es sich zu erkundigen, wie weit diese auch rückwirkend geltend gemacht werden kann
Welche gesetzlichen Pflegeversicherungen ihre Patienten unterstützten, können Sie hier eine Auswahl in einer Auflistung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) nachlesen: https://www.kzbv.de/pzr-zuschuss.1033.de.html
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Was ist eine professionelle Zahnreinigung?
Darunter versteht man die mechanische Reinigung der Zähne. Diese Form der Prophylaxe bietet effektivere und gründlichere Reinigungsmöglichkeiten als dies im täglichen Zähneputzen möglich ist. Es werden harte und weiche Beläge auf den Zahnoberflächen als auch in den Zahnzwischenräumen entfernt, die Zähne werden poliert und mit Fluorid behandelt. Außerdem erfolgt eine professionelle Beratung zur täglichen Mundhygiene. Auch können bei der Behandlung Verfärbungen durch Nikotin, Kaffee oder Tee verschwinden.