FAQ´s zur Einwilligungserklärung
Artikel vom 13.04.2023
Immer wieder erreichen unseren Kundensupport Fragen zur Einwilligungserklärung. Wir haben die drei am häufigsten gestellten Fragen aufgegriffen und möchten unseren Kunden auf diesem Wege die dazugehörigen Antworten geben.
Wie lange ist die Einwilligungserklärung gültig?
Die Einwilligungserklärung muss neu eingeholt werden, sobald sich die Adresse und/oder der Name des Patienten geändert hat. Unsere Empfehlung lautet daher, die Einwilligungserklärung alle zwei Jahre neu unterschreiben zu lassen. Bei Widerruf erlischt die Einwilligung ebenfalls.
Können Sie mir die Einwilligungserklärung auch digital zukommen lassen?
Einfach unter 07732 9405 130 anrufen oder eine Mitteilung in unserem Kunden Webportal an uns senden und wir senden Ihnen die Einwilligungserklärung gerne per E-Mail zu.
Ist die digitale Unterschrift auf einem Unterschriftenpad gültig?
Bezüglich dieser Frage verweisen wir gerne auf unseren Artikel.
Sie haben Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen weiter unter der Rufnummer 07732 9405 130 bzw. per Mail unter kundensupport@pvs-reiss.de