GOÄ Abrechnung – Welche Faktoren gibt es und was sagen diese aus?
Artikel vom 07.02.2023
Die Leistungen der GOÄ werden nach ärztlichen, technischen und Laborleistungen unterschieden. Diese Unterschiede erkennt der Rechnungsempfänger anhand der sogenannten Faktoren.
Ärztliche Leistungen werden im Regelfall mit Faktor 2,3, technische Leistungen mit Faktor 1,8 und Laborleistungen mit Faktor 1,15 berechnet.
Die Faktoren dürfen den Faktor von 1,0 nicht unter- und einen Maximalfaktor von 3,5 nicht überschreiten. Innerhalb dieses Gebührenrahmens können die Faktoren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung, sowie der Umstände bei der Ausführung, bemessen werden.
Können die Regelfaktoren überschritten werden?
Werden die Regelfaktoren überschritten, muss dies Patienten bezogen begründet werden. Die Begründungen müssen zur Leistung passen. Einheitsbegründungen führen zu unnötigen Auseinandersetzungen mit der PKV. Multimorbidität macht nicht unbedingt eine Blutentnahme schwieriger, das gilt schon eher für die Blutentnahme bei einem unruhigen Kind. Andererseits ist ein Gespräch oder eine Erörterung bei einem adipösen Patienten nicht so schwierig wie bei einem multimorbiden, möglicherweise Karzinomerkrankten.
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