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GOÄ-Abrechnungstipp: Zuschläge zu den Untersuchungs- und Beratungsziffern 1, 3, 5, 6, 7, 8 GOÄ

Artikel vom 03.03.2025

Welche Zuschläge können zu den Untersuchungs- und Beratungsziffern berechnet werden?

  • A : Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
  • B : Zuschlag für die Zeit von 20 – 22Uhr oder 6 – 8 Uhr
  • C : Zuschlag für die Zeit von 22 – 6 Uhr
  • D : Zuschlag für am Samstag, Sonn – oder Feiertag erbrachte Leistungen
  • K1 : Zuschlag zu den Leistungen nach 5, 6, 7 und 8 GOÄ bei Kindern

bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.

Können Zuschläge miteinander kombiniert werden?

  • Der Zuschlag A GOÄ ist nicht kombinierbar
  • Die Zuschläge B und C GOÄ können neben dem Zuschlag D GOÄ angesetzt werden
  • Der Zuschlag K1 GOÄ kann unabhängig von anderen Zuschlägen berechnet werden

Gibt es was zu beachten?

  • Die Zuschläge sind grundsätzlich mit Faktor 1,0 zu berechnen.
  • Die Zuschläge A-D GOÄ können nicht in einem Besuch mit den Zuschlägen E-H GOÄ kombiniert werden.
  • In der GOÄ zählen die Tage 24.12. sowie der 31.12. nicht als Feiertag. Fallen diese allerdings auf ein Wochenende kann der Zuschlag D GOÄ berechnet werden.
  • Der Zuschlag D GOÄ kann bei geplanten Wochenendsprechstunden nur zum halben Satz berechnet werden

Weitere Abrechnungstipps finden Sie hier:

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