GOÄ-Abrechnungstipp: Zuschläge zu den Untersuchungs- und Beratungsziffern 1, 3, 5, 6, 7, 8 GOÄ
Artikel vom 03.03.2025
Welche Zuschläge können zu den Untersuchungs- und Beratungsziffern berechnet werden?
- A : Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
- B : Zuschlag für die Zeit von 20 – 22Uhr oder 6 – 8 Uhr
- C : Zuschlag für die Zeit von 22 – 6 Uhr
- D : Zuschlag für am Samstag, Sonn – oder Feiertag erbrachte Leistungen
- K1 : Zuschlag zu den Leistungen nach 5, 6, 7 und 8 GOÄ bei Kindern
bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
Können Zuschläge miteinander kombiniert werden?
- Der Zuschlag A GOÄ ist nicht kombinierbar
- Die Zuschläge B und C GOÄ können neben dem Zuschlag D GOÄ angesetzt werden
- Der Zuschlag K1 GOÄ kann unabhängig von anderen Zuschlägen berechnet werden
Gibt es was zu beachten?
- Die Zuschläge sind grundsätzlich mit Faktor 1,0 zu berechnen.
- Die Zuschläge A-D GOÄ können nicht in einem Besuch mit den Zuschlägen E-H GOÄ kombiniert werden.
- In der GOÄ zählen die Tage 24.12. sowie der 31.12. nicht als Feiertag. Fallen diese allerdings auf ein Wochenende kann der Zuschlag D GOÄ berechnet werden.
- Der Zuschlag D GOÄ kann bei geplanten Wochenendsprechstunden nur zum halben Satz berechnet werden
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