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GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen

Artikel vom 09.04.2020

Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen einigt sich auf Corona-Hygiene-Pauschale

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID 19 stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial.

Die Bundeszahnärztekammer hat erfolgreich Gespräche mit dem PKV-Verband geführt, um die damit einhergehenden Mehrkosten für die Praxen aufzufangen. In ihrem gemeinsamen Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe eine schnelle und unbürokratische Hilfe vereinbart.

Eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung wurde verhandelt.

Die Pauschale wird damit bei jeder Behandlung fällig, um die coronabedingten Mehraufwände der Zahnärzte auszugleichen.

Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:

Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

Das Ergebnis ist ein starkes Signal aller Beteiligten, dass der private Sektor gemeinsam und konstruktiv Lösungen findet, um die privatzahnärztliche Versorgung zu sichern.

Hintergrund

Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen

Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu arbeiten, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. Das Gremium hat die Aufgabe, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten.

Quelle: Bundeszahnärztekammer -Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (2020)

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