Aktualisierter GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Artikel vom 03.03.2017
Im Januar 2017 wurde von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Aktualisierung ihres Kommentars zur GOZ veröffentlicht.
Es wurden Ergänzungen bei den zusätzlich berechnungsfähigen Leistungen (GOZ-Nrn. 7030, 7040, 9130) und Präzisierungen in den Kommentierungstexten zu § 10 GOZ und den GOZ-Leistungen 5080, 5090, 5150 bis 5160, 7080, 7090 und 9060 vorgenommen.
Mit der aktuellen Kommentierung wurde auch der Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen veröffentlicht.
Der Kommentar zur GOZ und die „Analogliste“ sind nicht abschließend, sondern beides wird ständig weiter entwickelt und angepasst.
Beides steht allen Zahnärzten als PDF-Dokument zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung.
Weitere Informationen unter: http://www.lzkbw.de/zahnaerzte/gebuehrenrecht/gozinform/