Haushaltshilfe nach §38 SGB V in der Pflege – wann haben Sie Anspruch, was müssen Sie beachten?
Artikel vom 15.01.2023
Krankenversicherte haben nach §36 SGB V Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn bestimmte Faktoren gegeben sind. Welche dies sind und was Sie beachten müssen erklärt Ihnen unser Artikel.
Wer hat Anspruch?
Krankenversicherte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach §38 SGB V, wenn die Weiterführung des Haushaltes wegen:
- einer Krankenhausbehandlung (§39 SGB V)
- einer medizinischen Vorsorgeleistung (§23 Abs.2 und 4 SGB V)
- einer medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter und Väter (§24 SGB V)
- häuslicher Krankenpflege (§37 SGB V)
- einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (§40 SGB V)
- oder einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter (§41 SGB V)
nicht gewährleistet ist. Der Anspruch besteht nur, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 Abs.1 SGB V besteht auch, wenn zu Beginn der Haushaltshilfe ein Kind im Haushalt lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das Kind behindert ist und Hilfe braucht.
Haben Sie auch Anspruch wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Außerdem haben auch Versicherte, bei denen keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2,3,4 oder 5 nach SGB XI vorliegt, und die Weiterführung des Haushaltes wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Längstens für die Dauer von 4 Wochen.
Bei dem im Haushalt lebenden Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder das Kind, welches behindert ist und Hilfe braucht, verlängert sich die Dauer bis zu 26 Wochen.
Was sind die Aufgaben einer Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe erbringt alle entsprechenden Dienstleistungen, die für die Weiterführung des Haushaltes erforderlich sind. Ebenso auch die Hilfe bei der Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder.
Wo erhalten Sie den Antrag für eine Haushaltshilfe nach $38 SGB V?
Den Antrag erhält man von der Krankenkasse.
Was kostet den Versicherten die Haushaltshilfe?
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine gesetzliche Zuzahlung von 10% der Kosten tragen. Dabei beträgt die tägliche Zuzahlung zwischen mindestens 5 EUR bis maximal 10 EUR.
Besonderheit Schwangerschaft
Bei einer Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und/oder bei der Entbindung entfällt die gesetzliche Zuzahlung.
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Quellen: GKv Spitzenverband, sozialgesetzbuch-sgb.de