Ihr Kind erhält eine kieferorthopädische Behandlung? Das sollten Sie wissen.
Artikel vom 27.04.2022
Werden bei Kindern und Jugendlichen kieferorthopädische Behandlungen vorgenommen, haben Eltern die Möglichkeit den Eigenanteil, der in Rechnung gestellt worden ist, von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Was beachtet werden muss:
- Während der Behandlung werden pro Behandlungsschritt Eigenanteilsrechnungen in Höhe von 20% gestellt. (Für gleichzeitig behandelte Geschwisterkinder sind es 10%).
- Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung kann der Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach Rückzahlungsformularen.
- Was Sie nachweisen müssen: Eine Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden und die angefallenen PVS-Rechnungen.
- Die Krankenkasse erstattet bei vollständigen Unterlagen und Korrektheit dieser den Betrag.
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