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Let´s talk about PAR/ UPT

Artikel vom 18.08.2022

Let`s talk about PAR/ UPT
Seit einem Jahr gilt die neue Abrechnung in der PAR, jedoch kommt es in der Anwendung und Umsetzung immer wieder zu Unsicherheiten und daraus folgend zu Fragen. Doreen Hempel gibt Ihnen in unserem FAQ-Bericht hier die Antworten auf die häufigsten Fragen:
1. Darf die UPT ohne UPTd durchgeführt werden?

Nein, sie muss mindestens für die beantragten Zähne durchgeführt werden. Sie ist für die Umsetzung und Abrechnung der UPT e/f wichtig.

 

2. Darf die UPT e/f an allen Zähnen mit einer TT vom 5mm oder 4mm mit Blutung durchgeführt werden?

Nein nur für die beantragten Zähnen

 

3. Dürfen die ATG, MHU, AIT in einer Sitzung erbracht werden?

Achtung: in einigen KZV Gebieten wurde dies zugelassen. Bitte erkundigen Sie sich genau, ob es in Ihrem Gebiet möglich ist.

 

4. Laut DG Paro wird der CLA im PAR Status bevorzugt. Was meint die KZV?

Der CLA ist für Patienten vorgesehen, welche nicht geröntgt werden können. Laut KZV bitte erst den KA nehmen.

 

5. Darf ich immer ein OPG bei der BEVa aufnehmen?

Nein, es kommt natürlich auf die Indikation an. Ein RöBi für den Referenzzahn ist vollkommen ausreichend. Wird kein RöBi erstellt, dann bitte Doku warum dieses nicht gebraucht wurde.  z.B. keine med. Indikation gegeben.

 

6. Was muss ich bei der UPT b beachten?

Diese Unterweisung ist für eine zusätzlich Aufklärung gedacht, um eine gezielte Verbesserung zu unterstützen. Es zählt nicht für die allgemeine Mundhygieneinstruktion. Das Ziel und der Erfolg müssen in der Doku zu lesen sein. Beispiel: regio 46 Blutung, Ziel: bei nächster UPT keine Blutung, Instruktion: Zahnzwischenbürste und Zahnseide, nächste UPT regio 46 Blutung Verbesserung des Zustandes. Bitte beachten Sie das Wirtschaftlichkeitsgebot.

 

7. Was rechnen andere Praxen bei der UPT zusätzlich ab?

Prothesenreinigung, 4025 mit Material, Laser, FMT, Implantate und Brückengliederreinigungen, Oberflächenanästhesie, Fluoridierungen, Keimanalysen, Schienungen, Schnelltest Vitamine/ Blutzucker uvm.

Sie haben Fragen? Nutzen Sie einfach das Kommentarfeld hier. Gerne sind wir aber auch für Sie persönlich da unter dental@pvs-reiss.de bzw. unter 07732/ 9405-390
Weitere Abrechnungstipps finden Sie hier.
Abrechnungstipp von Doreen Hempel, Dental Statement Institut

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