Abrechnungsempfehlung für die Histologie

Abrechnungsempfehlung für die Histologie

Neuer Zuschlag für mikrometrische Messungen
Für mikrometrische Messung(en) mittels Resektionslinie(n) bzw. -schnittebene(n) eines Materials mittels Okularmikrometer bzw. digitaler Mikrophotographie und kalibrierter Messung an Mikroskopphotographien kann gem. einer Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer vom 15.10.2020 (Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt am 13.11.2020) die GOÄ-Nr. 4815 (Histologische Untersuchung und Begutachtung von Organbiopsien (z. B. Leber, Lunge, Niere, Milz, Knochen, Lymphknoten) unter Anwendung histochemischer oder optischer Sonderverfahren (Elektronen-Interferenz-Polarisationsmikroskopie) in analoger Weise in Rechnung gestellt werden.

Abrechnungsmodalitäten und Darstellung auf der Rechnung
Die Abrechnung gilt für bis zu drei Messungen und wird mit 350 Punkten vergütet.

Auf der Rechnung kann die Darstellung z. B. wie folgt aussehen:
GOÄ-Nr. 4815
Mikrometrische Messung(en) mittels Resektionslinie(n) bzw. -schnittebene(n) eines Materials mittels Okularmikrometer bzw. digitaler Mikrophotographie und kalibrierter Messung an Mikroskopphotographien
entsprechend § 6 (2) GOÄ analog:
Histologische Untersuchung und Begutachtung von Organbiopsien (z. B. Leber, Lunge, Niere, Milz, Knochen, Lymphknoten) unter Anwendung histochemischer oder optischer Sonderverfahren (Elektronen-Interferenz- Polarisationsmikroskopie)

Wie für die originale GOÄ-Nummer 4815, gilt auch bei analoger Abrechnung der „große Gebührenrahmen“ mit Abrechnungsfaktoren zwischen 1,0 bis 3,5. Eine Abrechnung bis zum 2,3fachen des Gebührensatzes ist ohne Begründung möglich (1,0 = 20,40 € / 2,3 = 46,92 € / 3,5 = 71,40 €).

Weniger als 3 Messungen?
Besondere Abrechnungs-Regelung beachten!

Werden weniger als drei mikrometrische Messungen durchgeführt, gelten für die Abrechnung der analogen GOÄ-Nummer 4815 besondere Maßgaben. Bei nur einer Messung darf nur ein Drittel der Gebühr berechnet werden; bei zwei Messungen sind es zwei Drittel.

Zur Vereinfachung empfiehlt die Bundesärztekammer die Rechnungslegung wie folgt abzubilden:
1 mikrometrische Messung = analoger Ansatz der GOÄ-Nr. 4815 0,35 Mal
2 mikrometrische Messungen = analoger Ansatz der GOÄ-Nr. 4815 0,7 Mal


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Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:

sbay Saskia Bayer, db Daniel Bolte, svg Sabine von Goedecke, esc Erika Schroeter, ms Marijana Senger, gw Gerda-Marie Wittschier, hz Heike Zokoy.

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