Ästhetisch-kosmetische Zahnmedizin ist keine Luxuszahnmedizin

Ästhetisch-kosmetische Zahnmedizin ist keine Luxuszahnmedizin

Ästhetik in der Zahnmedizin wurde lange Zeit als Luxuszahnmedizin angesehen und belächelt. Heute steht einer naturähnlichen Versorgung jedoch nicht nur die Kassenleistung im Wege, die neben der fehlenden Ästhetik durch lichtundurchlässige Metallkäppchen auch parodontologische Nachteile im Bereich der Gingiva aufweist. Ästhetik wird nach wie vor als banal abgetan und vielen Praktikern fehlt das Verständnis dafür, dass ästhetische Zahnmedizin die Königsdisziplin darstellt, die, wird sie richtig ausgeübt, ein enormes Ausmaß an Weiterbildung benötigt.

Ästhetik ist heute nicht unnötig, sondern zwingend notwendig. Zahnärztliche Tätigkeit ohne Blick auf die enormen materialtechnischen Eigenschaften von heute sollte für einen Zahnarzt undenkbar sein. Wir sind für den wichtigsten Bereich im Gesicht zuständig und mit unserer Arbeit steht und fällt das gesamte Erscheinungsbild einer Person. Umso wichtiger ist die ästhetische Betrachtungsweise bei der Zahntherapie, vor allem dann, wenn die Zähne keramisch versorgt werden müssen. Aber auch Komposite sollten sorgfältig ausgewählt werden, um rasche Verfärbungen zu verhindern. In vielen Fällen reicht das Verständnis für die üblichen Werkstoffe nicht aus und ein ästhetisch arbeitender Zahnarzt sollte zwingend kieferorthopädische Grundkenntnisse besitzen, um selbstständig kleine Korrekturen vor Versorgungen vornehmen zu können.

Selbstverständlich können ästhetische Leistungen durch eine Vielzahl von Einzelspezialisten erbracht werden. Eine Spezialisierung hat aber auch den Nachteil, dass man nur eine immer wieder gleiche Betrachtungsweise hat. Ein ästhetisch arbeitender Generalist hat den Vorteil, dass er für das gesamte Ergebnis verantwortlich ist und er hat die weitaus größte Möglichkeit der Reflektion, vor allem dann, wenn es zu Misserfolgen kommt. Die in den letzten Jahren vielfach belächelte Komplexität ästhetischer Behandlungsabläufe wird heute weitaus reflektierter gesehen und autark arbeitende Praxiskonzepte nehmen an Bedeutung zu. Im Gegensatz zu früher haben wir ein sehr weitreichendes Weiterbildungsangebot, welches für die Arbeit von Generalisten ausgelegt ist. In der Kieferorthopädie können spezielle Kurse zur präprothetischen oder parodontalen Kieferorthopädie belegt werden. Die Implantologie ist schon lange nicht nur den Oralchirurgen vorbehalten. Trends wie die Etablierung von kurzen Implantatsystemen haben sich erst durch intrinsische Evidenz von Generalisten und parodontologisch arbeitenden Zahnärzten wirklich richtig entwickeln können. Diese Entwicklung spiegelt auch den Wunsch heutiger Patienten wieder. Die Behandlung ästhetischer Fragestellungen wird immer häufiger aus einer Hand gewünscht, da so die Ergebnisse vorhersagbarer sind. Zudem fällt einem gut ausgebildeten ästhetischen Generalisten die Auswahl der tatsächlich sinnvollen Behandlungsart leichter, denn er kann sich auf dem gesamten Gebiet der Zahnmedizin bewegen.

Wie sieht dies nun konkret in den Zahnarztpraxen aus?
Stellt sich ein Patient mit dem Wunsch nach einer Korrektur der Front aufgrund von Rotationen oder Rezessionen vor, dann erfolgt nach wie vor in vielen Praxen die direkte Planung der prophetischen Versorgung, da diese Art der Versorgung dem konventionellen Behandler eine hohe Sicherheit des ästhetischen outcomes vermittelt, die er aber tatsächlich nicht hat. In den meisten Fällen werden so wichtige Zwischenschritte übergangen und das erreichte Ergebnis ist nur von kurzer Dauer. Es reicht heute bei weitem nicht mehr aus, nur hochästhetische Restaurationen einzusetzen, ohne gleichzeitig weitere Möglichkeiten der Zahnmedizin abzustecken.

Bleaching
Bleaching ist kein rein kosmetischer Eingriff. Indikation aus zahnmedizinischer Sicht kann zum Beispiel die Aufhellung endodontisch behandelter Zähne sein. Bei einer prothetischen Rehabilitation des Kauorgans stehen Funktion und Langlebigkeit im Vordergrund der Behandlung, aber selbstverständlich sind Zahnfarbe und Zahnform ebenfalls wichtige Faktoren, die Berücksichtigung finden müssen (Abb. 1a und 1b). Nach wie vor ist die Vielzahl der angebotenen Bleachingmöglichkeiten zu unübersichtlich und günstige Produkte oftmals qualitativ nicht in der Lage, Patienten und Zahnarzt zu überzeugen. Dennoch ist dieses Tool aus der kosmetisch tätigen Zahnarztpraxis nicht mehr wegzudenken.

Kieferorthopädische Behandlungen
Kieferorthopädische Korrekturen sind in den kosmetischen Behandlungen erwachsener Patienten überaus wichtig. Das Beherrschen der Grundlagen ist daher für einen Ästhetiker unausweichlich. Frontzahnkorrekturen können ohne weiteres Veneerversorgungen unnötig machen, sofern der Ästhetiker diese Technik beherrscht. Nicht selten kommen die Patienten wegen Rotationen in die Praxis und erhalten Veneerversorgungen, die mit Zahnspangen hätten verhindert werden können. Auch wir oder besser gesagt besonders wir als Ästhetiker haben eine sehr große Verantwortung im Hinblick auf die Art der Versorgung, denn nicht selten sind kosmetische Eingriffe reine Wahleingriffe. Besteht die Möglichkeit einer Schonung der Zahnhartsubstanz durch eine kieferorthopädische Therapie, dann sollte diese Möglichkeit immer vorrangig durchgeführt werden. Zahlreiche ästhetisch-kosmetische Spezialisten sind heute in der Lage, diese Behandlungen ohne weiteres selber durchzuführen. Aus dem Portfolio eines Ästhetikers ist diese Art der Behandlung aus meiner Sicht nicht mehr wegzudenken (Abb. 2 a-d).

Ästhetische Behandlung von Parodontalpatienten
Nach wie vor werden viel zu wenige Patienten in konventionellen Praxen optimal parodontal vorbehandelt. Ohne diese essenzielle Vorbehandlung kann in der Folge beispielsweise keine präprothetische Kieferorthopädie erfolgen, da bei insuffizienter Parodontalbehandlung der komplette Verlust der Zähne droht, wenn diese zusätzlich kieferorthopädisch bewegt werden. Das muss der Ästhetiker wissen und er sollte die Kieferorthopädie daher auch in den eigenen Händen behalten, denn nur sehr wenige Kieferorthopäden können tatsächlich einschätzen, wie Parodontologie und Kieferorthopädie abschließend einen Einfluss auf die Prothetik nehmen können (Abb. 3 a-c).

Nach erfolgreicher kieferorthopädischen Behandlung muss entschieden werden, ob der Gingivaverlust plastisch zu decken ist oder aber eine konservative oder prophetische Korrektur erfolgen sollte. Rezessionsdeckungen haben eine gute Vorhersagbarkeit, wenn Sie die Miller-Klasse II nicht überschritten haben (Abb. 4 a-c). Miller-Klasse III Fälle können nach gründlicher Selektion ebenfalls sehr erfolgreich verlaufen – die Prognose ist aber deutlich schlechter. Sollte eine chirurgischkorrektive Therapie nicht mehr möglich sein, dann bleibt noch die konservative Behandlung mit Kompositmaterialien oder aber die komplette prophetische Verblendung.

Implantologische Fälle
Auch implantologische Fälle benötigen in der Regel ein exaktes backward planning, das von einem auf Ästhetik spezialisierten Generalisten in der Regel weitaus besser bewältigt werden kann, als von einem rein chirurgisch tätigen Zahnarzt. Oftmals muss vorab entschieden werden, ob es nicht sinnvoller wäre, Lücken mit fortgeschrittenem Knochenabbau nicht lieber im Sinne des Patienten kieferorthopädisch zu versorgen. Auch die Extrusion vor einer Extraktion kann zur deutlichen Verbesserung der vestibulären Knochenverhältnisse und damit des ästhetischen outcomes führen. Die Notwendigkeit oder Machbarkeit muss jedoch vor der Extraktion erkannt und von einem Generalisten auch direkt kieferorthopädisch gelöst werden (Abb. 5 a-b).

Alleine das Aufrichten von gekippten Molaren kann den klinischen outcome in Bezug auf die parodontalen Verhältnisse deutlich verbessern. Oftmals entstehen durch gekippte Molaren oder Prämolaren interdental offene Dreiecke, die in der Folge zu parodontalen und periimplantären Destruktionen führen können.

Einfache konservistische Fälle
Die Zahnmedizin besteht nicht nur aus komplexen Fällen. Auch bei einfachen ästhetischen Einbußen wie Frakturen im Bereich der Inzisivi muss mit dem uns bekannten ästhetischen Hintergrundwissen entschiedenden werden, ob ein Zahnersatz in Form eines Veneering oder Teilkrone tatsächlich notwendig ist oder ob nicht auch eine Versorgung mit hochästhetischen Kompositen für den Patienten nicht vorteilhafter wäre. Bei der Versorgung mittels Komposit hat der Patient den Vorteil, dass der Großteil des natürlichen Zahnes erhalten bleibt (Abb. 6 a-b). Das war lange Zeit ästhetisch nur schwer lösbar – heute steht die Schichttechnik mit Hybrodkompositen der Keramik in nichts nach. Ein entscheidenden Vorteil hat die Kompositversorgung: Die Abrasion im Bereich der Inzisalkanten der naturgesunden Dentition des Gegenkiefers wird durch die weitaus weicheren Komposite verhindert.

Zahnmedizin & Kieferorthopädie
Dr. med. dent. MSc. Martin Jaroch
78224 Singen


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