Alles neu macht der Julei!
Terminverlegung für die Änderungen bei der Erstattung von Berichten
In unserem letzten Newsletter hatten wir über Änderungen bei der Berichterstattung zum 1. April 2018 informiert. Der Termin wurde verlegt, so dass die Neuerungen nunmehr erst zum 1. Juli 2018 in Kraft treten werden.
Änderung Formtext zum 01.07.2018
D-Arztbericht nach Vordruck F 1000
Ergänzungsbericht Kopfverletzungen nach Vordruck F 1002
Ergänzungsbericht Knie nach Vordruck F 1004
Ergänzungsbericht Schulter nach Vordruck F 1006 (neu)
Ergänzungsbericht schwere Verbrennungen nach Vordruck F 1008
Verlaufsbericht nach Vordruck F 2100 (neu)
Mitteilung Arbeitsfähigkeit/Abschluss besondere Heilbehandlung nach Vordruck F 2222
Der Nachschaubericht (F 2106) und der Zwischenbericht (F 2100 alt) bei besonderer Heilbehandlung entfallen und werden durch den neuen Verlaufsbericht (F 2100) ersetzt.
Neufassung des Verletzungsartenverzeichnisses ab dem 1. Juli 2018
Zum 1. Juli 2018 tritt eine Neufassung des Verletzungsartenverzeichnisses nach umfangreicher Überarbeitung in Kraft. Das Verletzungsartenverzeichnis regelt die Zuweisung in die am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhäuser und ist entscheidend für eine ggf. vorliegende Verlegungspflicht in die hierfür zugelassenen Krankenhäuser.
Wegen vieler Unsicherheiten bei der Zuordnung von Verletzungen zum VAV bzw. SAV in der Vergangenheit, wurden in den Ziffern 1 bis 10 des Verletzungsartenverzeichnisses die Beschreibungen der dort aufgeführten Verletzungskonstellationen deutlicher formuliert und durch eine tabellarische Aufzählung mit Spiegelstrichen veranschaulicht.
Beispiel:
11.5 (S) Spezielle Komplikationen und Unfallfolgen wie z. B.:
- Chronische Schmerzsyndrome mit der Notwendigkeit einer besonderen (z. B. schmerzmedizinischen oder handchirurgischen) Behandlung oder bei der Notwendigkeit zur Abklärung
- Komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS)
- Phantomschmerzen nach Amputationen
- Schmerzen nach Nervenverletzungen
Eine Verletzungskonstellation reicht!
Dabei ist mit dem Vorliegen nur einer mit Spiegelstrich aufgeführten Verletzungskonstellation für die Zuordnung einer Verletzung in die Kategorie VAV oder SAV Genüge getan.
Aus dem Magazin:
Kundenmagazin up date 03/2018
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Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:
sbay Saskia Bayer, db Daniel Bolte, svg Sabine von Goedecke, sm Sabine Müller, ms Marijana Senger, aw Arndt Wienand, gw Gerda-Marie Wittschier.