CMD-Screening-Test bei Versicherten der GKV und PKV

CMD-Screening-Test bei Versicherten der GKV und PKV

Die Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik (GZFÄ) geht davon aus, dass mindestens 20 % der Bevölkerung von Symptomen, die den craniomandibulären Dysfunktionen zuzuordnen sind, betroffen sind. Deshalb ist es unverzichtbar, vor jeder prothetischen Behandlung einen CMD-Screeningtest durchzuführen. Diese Pflicht zur Abklärung, ob ggf. eine CMD vorliegt, wurde durch verschiedene Gerichtsurteile (z. B. OLG München, Az. 3 U 5039/13 vom 18.01.2017) mehrfach bestätigt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Privatpatienten oder um einen GKV-Patienten handelt. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte betrachten diese besondere Untersuchung (auch Funktionstest genannt) inzwischen als Selbstverständlichkeit. Leider werden die Ergebnisse des CMD-Screening-Tests nicht immer dokumentiert und auch bei der Berechnung existieren viele Unklarheiten.

Was ist ein CMD-Screening-Test?

CMD ist die Abkürzung für craniomandibuläre Dysfunktion.
Diese umfasst eine Reihe klinischer Symptome der Kaumuskulatur und/oder des Kiefergelenks sowie der dazugehörigen Strukturen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich. Auch die Begriffe „Myoarthropathie“ und „Temporo-mandibular Disorder (TMD)“ entsprechen im Wesentlichen der craniomandibulären Dysfunktion.

Leitsymptome der craniomandibulären Dysfunktion sind z. B.:

  1. Schmerzen, z. B. in der Kaumuskulatur, im Bereich der Ohren (präaurikulär) und/oder im Bereich der Kiefergelenke. Oft werden diese Beschwerden durch Kauen oder andere Unterkieferbewegungen verschlimmert
  2. Funktionsstörungen, z. B. Einschränkungen und Asymmetrien der Unterkieferbewegungen sowie Kiefergelenkgeräusche wie Knacken und/oder Reiben. Funktionsstörungen können Kieferschmerzen, Zahnschmerzen und Ohrenschmerzen sowie vor allem Kopf- und Gesichtsschmerzen als daraus resultierende Folgesymptome begünstigen
  3. Weitere häufige Symptome sind starke Ausprägung (Hypertrophie) der Kaumuskulatur sowie übermäßige Abnutzungserscheinungen der Zahnhartsubstanzen infolge von Kieferpressen und Zähneknirschen (Bruxismus). Vor allem bei akuten Beschwerden berichten die Betroffenen oft, dass ihre Zähne nicht mehr richtig aufeinanderpassen.

Zur Diagnostik oder auch zum Ausschluss einer CMD kann ein CMD-Screening-Test durchgeführt werden. Dieser dauert nur wenige Minuten und gibt einen ersten Überblick über den funktionellen Zustand des Kausystems.

Durchführung eines CMD-Screening-Tests:

  1. Mund im Sekundentakt ca. 5- bis 10-mal maximal auf- und zumachen
  2. Kondyläre Einschränkung: Kondylenvorschub bei Öffnung aus maximaler Protrusion ausreichend möglich?
  3. UK-Bewegungen: Öffnung, Protrusion, rechts- und linkslateral. Störungsfrei möglich?
  4. Palpation M. masseter, M. temporalis anterior, Mundboden
  5. Hyperaktivitätszeichen an Zähnen und Weichteilen

Um Abweichungen, Einschränkungen oder Schmerzen im Kausystem zu diagnostizieren oder auszuschließen ist ein CMD-Screening-Test insbesondere vor einer prothetischen Versorgung mit Zahnersatz erforderlich. Die Dokumentation des Befundes kann formlos in der Patientenakte, über ein Softwareprogramm (z. B. CMDexcellence.3) oder über den Screening-Bogen der DGFDT erfolgen.

Wie erfolgt die Honorierung?

Die Rechtsprechung macht deutlich, dass bei allen Patienten vor prothetischer Versorgung ein Screeningtest durchzuführen ist, um Abweichungen, Einschränkungen oder Schmerzen im Kausystem zu diagnostizieren oder auszuschließen. Auch eine Schienentherapie ohne vorherige Diagnostik (z. B. CMD-Kurzbefund) ist nicht lege artis. Bei Versicherten der GKV kann somit ein kurzer Screeningtest nicht privat vereinbart werden! Anschließende weitere Funktions- und Strukturanalysen gehören gemäß § 28 Abs. 2 SGB V nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung und können nach der GOZ-Nr. 8000 ff. privat vereinbart werden.

Für einen CMD-Screening-Test existieren unterschiedliche Empfehlungen zur Berechnung

1. Berechnungsmöglichkeit:
Ein CMD-Screening-Test, der wie bereits erwähnt, auch als Funktionstest bezeichnet wird und dokumentiert werden muss, steht dem Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 8000 recht nahe. Deshalb ist es durchaus vertretbar, auch für einen CMD-Screening-Test die GOZ-Nr. 8000 (Klinische Funktionsanalyse) zu berechnen. Aber Achtung: Der geringere Aufwand muss sich in einem niedrigeren Steigerungsfaktor (z. B. 1,0) widerspiegeln.

2. Berechnungsmöglichkeit:
Der CMD-Screening-Test kann auch als Analogleistung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analog-Leistung“ herangezogen wird, liegt allein im Ermessen der Zahnärztin oder des Zahnarztes. Auch die Bundeszahnärztekammer empfiehlt in ihrem Kommentar diese Vorgehensweise. Im nachfolgenden Beispiel wird ein CMD-Screeningtest im Rahmen der Befunderhebung durchgeführt. Nach Auswertung des Ergebnisses und Beratung des Patienten über das weitere Vorgehen entscheidet sich der Patient für eine klinische und instrumentelle Funktionsanalyse zur Qualitätsverbesserung (Optimierung) des geplanten Zahnersatzes. Dazu muss erwähnt werden, dass ein Kassenzahnarzt die Erbringung einer Sachleistung (z. B. einfache Prothesen, Kronen und Brücken, sogenannte Regelleistungen) nicht von einer Zuzahlung (z. B. GOZ-Nr. 8000 ff.) abhängig machen darf! Lehnt der GKV-Patient solche Zuzahlungen ab, muss die prothetische Versorgung konventionell (ohne GOZ-Nr. 8000 ff.) als Kassenleistung erbracht werden. Sieht sich der Behandler nicht in der Lage, eine prothetische Versorgung ohne die Leistungen nach der GOZ-Nr. 8000 ff. durchzuführen, muss er die Behandlung ablehnen.

Diese Rechtslage ist aus verschiedenen Gerichtsurteilen hervorgegangen.

Wie geht es nach einem CMD-Screening-Test weiter?

Werden bei einem CMD-Screening-Test Abweichungen, Einschränkungen oder Schmerzen diagnostiziert, ist eine weitergehende Funktions- und Strukturanalyse (FSA®) erforderlich (siehe nachfolgende Tabelle):

Außerdem muss mit dem Patienten eine CMD-Therapie (z. B. Schienentherapie, Heilmittelverordnung) geplant und besprochen werden. Weil die Abgrenzung von Sachleistungen und Privatleistungen aus abrechnungstechnischer Sicht sehr schwierig ist, bedarf es einer intensiven Schulung um Regresse der GKV und Honorarverluste zu vermeiden.

Die DAISY Akademie + Verlag GmbH bietet dazu das intensive Ganztages-Seminar (auch als Webinar) „Schienentherapie / FAL / FTL / CMD: Abrechnen oder berechnen? Kasse oder Privat?“ an. Das Seminar wurde gemeinsam mit dem Bremer CMD-Spezialisten Dr. Christian Köneke entwickelt. Neben vielen klinischen Abrechnungsfällen und unzähligen Abrechnungstipps erhalten die Teilnehmer Sicherheit bei der Umsetzung dieses anspruchsvollen Themas. Weitere Informationen und Termine siehe www.daisy.de.

Sylvia Wuttig, B.A.
Geschäftsführende Gesellschafterin
DAISY Akademie + Verlag GmbH


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Fotos und Illustrationen:
N. Ernst (Titel), Daisy Akademie und Verlag GmbH; shutterstock: Andriiii, Li Wa, Elenabsl, Ollyy, PartyPeopleStudio; freepik/studiogstock; pixabay/Geralt; Ärzte ohne Grenzen/©Oliver Barth/MSF; S. Finkmann: D. Moellenhoff; PVS Reiss GmbH. Gruppenfoto Rückseite: Wir danken für die Nutzung der Räumlichkeiten des FunSportPark Mindoortainment GmbH in Minden.
Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:
sbay Saskia Bayer, sf Sabine Finkmann, svg Sabine von Goedecke, ms Marijana Senger, am Alexandra Mann, gw Gerda-Marie Wittschier, hz Heike Zokoy

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