Die Abrechnung von Infusions- und Betreuungsleistungen
Infusions- und Betreuungsleistungen können bei gesetzlich krankenversicherten Patienten auf verschiedene Art und Weise abgerechnet werden. Hierbei kommt es auf die Art der Behandlung, auf die Laufzeit der Infusionen und bei Betreuungsleistungen auch auf die Dauer der Behandlung und Betreuung an.
GOP 02100 Infusion
Obligater Leistungsinhalt
- Infusion
- intravenös und/oder
- in das Knochenmark und/oder
- mittels Portsystem und/oder
- intraarteriell
- Dauer mindestens 10 Minuten
Quelle: Asgard-Verlag, der Kommentar zu EBM & GOÄ 2.0, 71. Lieferung, Stand Januar 2024
Infusionen, die weniger als 10 Minuten dauern, sind in den Grund- und Versichertenpauschalen enthalten und können nicht gesondert abgerechnet werden. Auch wenn mehrere Infusionen über den gleichen Zugang gegeben werden, kann die Infusionsziffer nur einmal abgerechnet werden. Die Gabe von Humanalbumin kann ebenfalls nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 02100 EBM abgerechnet werden.
02101 Infusionstherapie
Obligater Leistungsinhalt
- Intravasale Infusionstherapie mit Zytostatika, Virustatika, Antimykotika und/oder Antibiotika bei einem Kranken mit konsumierender Erkrankung (fortgeschrittenes Malignom, HIV-Erkrankung im Stadium AIDS) und/oder
- Intraperitoneale bzw. intrapleurale Infusionstherapie bei einem Kranken mit konsumierender Erkrankung (z.B. fortgeschrittenes Malignom) und/oder
- Intravasale Infusionstherapie mit monoklonalen Antikörperpräparaten und/oder
- Intravasale Infusionstherapie mit Immunglobulinen,
- Dauer mindestens 60 Minuten
Quelle: Asgard-Verlag, der Kommentar zu EBM & GOÄ 2.0, 71. Lieferung, Stand Januar 2024
Infusionen, die weniger als 60 Minuten dauern, sind nach der GOP 02100 EBM berechnungsfähig. Infusionen mit anderen Mitteln oder mit anderen Erkrankungen als in der Leistungslegende aufgeführt, sind häufig nur nach der GOP 02100 EBM berechnungsfähig. Bitte prüfen Sie den Leistungsinhalt der GOP genau.
GOP 01510 – 01512 Zusatzpauschalen für die Beobachtung und Betreuung
Obligater Leistungsinhalt
- Beobachtung und Betreuung eines Kranken mit konsumierender Erkrankung (fortgeschrittenes Malignom, HIV-Erkrankung im Stadium AIDS) in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß § 115 Abs. 2 SGB V, in ermächtigten Einrichtungen oder durch einen ermächtigten Arzt gemäß §§ 31, 31a Ärzte-ZV unter parenteraler intravasaler Behandlung mittels Kathetersystem und/oder
- Beobachtung und Betreuung eines Kranken in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß § 115 Abs. 2 SGB V, in ermächtigten Einrichtungen oder durch einen ermächtigten Arzt gemäß §§ 31, 31a Ärzte-ZV unter parenteraler intravasaler Behandlung mit Zytostatika und/oder monoklonalen Antikörpern und/ oder Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe und/oder nach subkutaner Injektion von Trastuzumab und/oder
- Beobachtung und Betreuung eines kachektischen Patienten mit konsumierender Erkrankung während enteraler Ernährung über eine Magensonde oder Gastrostomie (PEG) in einer Praxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß § 115 Abs. 2 SGB V, in ermächtigten Einrichtungen oder durch einen ermächtigten Arzt gemäß §§ 31, 31a Ärzte-ZV und/oder
- Beobachtung und Betreuung einer Patientin, bei der ein i.v.-Zugang angelegt ist, am Tag der Follikelpunktion zur intendierten Eizellentnahme, entsprechend den Gebührenordnungspositionen 08 537 oder 08 637 und/oder
- Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach einer Punktion an Niere, Leber, Milz oder Pankreas und/oder
- Beobachtung und Betreuung eines Kranken in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß § 115 Abs. 2 SGB V unter intravenöser Infusionstherapie mit hochdosierten Immunglobulinen (IVIG) zur Behandlung von Patienten mit neurologischen Autoimmunerkrankungen (multifokale motorische Neuropathie und chronisch inflammatorische Polyneuropathie)
Fakultativer Leistungsinhalt: Infusionen
Quelle: Asgard-Verlag, der Kommentar zu EBM & GOÄ 2.0, 71. Lieferung, Stand Januar 2024
Wann kann welche der Leistungsziffern abgerechnet werden?
01510 Dauer mehr als 2 Stunden (121 Minuten oder mehr)
01511 Dauer mehr als 4 Stunden (241 Minuten oder mehr)
01512 Dauer mehr als 6 Stunden (361 Minuten oder mehr)
Besonderheiten der Leistungsziffern:
Dokumentieren Sie in der Patientenakte die Beobachtung und Betreuung der Patienten, sowie Einzelheiten und Besonderheiten während des Aufenthalts in der Praxis, sowie die Gabe und Bezeichnung der Präparate und die Beobachtungs- und Betreuungszeit in der Praxis oder Praxisklinischen Einrichtung.
Bei der Behandlung von Patienten mit monoklonalen Antikörpern wird üblicherweise die GOP 01510 EBM abgerechnet, in begründeten Ausnahmefällen können auch die GOP 01510 EBM oder die GOP 01512 EBM abgerechnet werden.
Dokumentieren Sie den Namen des Medikaments und die Begründung für die längere Betreuungszeit in der Patientenakte und hinter der jeweiligen Leistungsziffer in der Abrechnung.
Die subkutane Injektion mit dem Medikament Trastuzumab kann bei der ersten Injektion mit der GOP 01512 EBM abgerechnet werden, jede weitere Injektion kann in der Folge mit der GOP 01510 EBM oder in begründeten Einzelfällen mit der GOP 01511 EBM abgerechnet werden. Auch hier ist an die Dokumentation der Beobachtungs- und Betreuungszeiten zu denken.
02110 Erste Transfusion
Obligater Leistungsinhalt
- Transfusion der ersten Blutkonserve und/oder
- Transfusion der ersten Blutpräparation und/oder
- Transfusion von Frischblut
Fakultativer Leistungsinhalt: AB0-Identitätstest (Bedside-Test)
Quelle: Asgard-Verlag, der Kommentar zu EBM & GOÄ 2.0, 71. Lieferung, Stand Januar 2024
02111 Jede weitere Transfusion im Anschluss an die Gebührenordnungsposition 02 110
Obligater Leistungsinhalt
- Weitere Transfusion im Anschluss an die Gebührenordnungsposition 02 110
Fakultativer Leistungsinhalt
- AB0-Identitätstest (Bedside-Test)
je Konserve bzw. Blutpräparation (auch Frischblut)
Quelle: Asgard-Verlag, der Kommentar zu EBM & GOÄ 2.0, 71. Lieferung, Stand Januar 2024
Können die Transfusionen mit den praxisklinischen Betreuungen zusammen abgerechnet werden?
In der Gebührenordnung EBM ist kein entsprechender Ausschluss definiert. Lediglich die Infusionen sind als fakultative Leistungsinhalte in der praxisklinischen Betreuung definiert und stellen somit Teilleistungen dieser GOP dar. Weitere Ausschlüsse in Bezug auf Transfusionen oder Betreuungen sind weder bei der GOP 02110, oder GOP 02111 EBM noch bei den Leistungsziffern für die praxisklinischen Betreuungen GOP 01510 – 01512 EBM definiert.
Somit steht einer gemeinsamen Abrechnung der Leistungsziffern, sofern der Leistungsinhalt erfüllt und dokumentiert wurde, nichts mehr entgegen.
Diese Auffassung stützt auch ein LSG-Urteil der Länder Berlin und Brandenburg aus dem Jahr 2013: Nach einem LSG-Urteil der Länder Berlin und Brandenburg, vom 22.11.2013 – L 24 KA 31/12 können neben Transfusionen auch die Praxisklinischen Betreuungen der GOP 01510 – 01512 EBM abgerechnet werden.
Quelle: https://openjur.de/u/671339.html, abgerufen am 05.03.2024 um 18:54 Uhr
Aus dem Magazin:
Kundenmagazin up date 02/2024
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