Eigenblut: Zubereitungen für die Geweberegeneration in der Zahnarztpraxis statthaft
Am 23. Juli 2018 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) vorgelegt.
Im Rahmen dieses Omnibus-Gesetzes wird durch die Ergänzung der Berufsbezeichnung Zahnarzt im § 13 des Arzneimittelgesetzes klargestellt, dass auch Zahnärzte keiner behördlichen Erlaubnis für die Herstellung thrombozytenreichen Plasmas und ähnlicher Zubereitungen für die Geweberegeneration bedürfen. Damit kommt die Politik einer seit geraumer Zeit bestehenden Forderung der Bundeszahnärztekammer zur Klarstellung gegenüber den Vollzugsbehörden der Länder nach. Die Regelung ermöglicht eine rechtskonforme Anwendung von Verfahren zur Geweberegeneration in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und dient letztendlich dem Patientenwohl.
Quelle: Klartext der Bundeszahnärztekammer, Ausgabe 08/18
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Kundenmagazin up date 04/2018
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