Externe Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin: Fluch oder Segen?

Externe Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin: Fluch oder Segen?

Im Alltag der zahnmedizinischen Praxis stellen die wirtschaftliche Aufklärung der Patienten, die entsprechende Dokumentation und die Abrechnung der mühsam erbrachten Behandlungsleistungen einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand dar.

Die zuvor genannten Leistungen sind zwingend zu erbringen, damit die Patienten beziehungsweise die dahinterstehenden Kostenträger keine unter Umständen honorarvernichtenden Einreden erheben (bspw. § 630c BGB, § 87 Abs. 1a SGB V, § 4 Abs. 4 BMV-Z, § 7 Abs. 7 EKV-Z); diese Leistungen gehören jedoch nicht zu den originären zahnärztlichen Aufgaben, sondern sind an entsprechend ausgebildete oder geschulte Mitarbeiter delegierbar, ohne dass abrechnungsrelevante Nachteile entstehen.

Neben der Möglichkeit, dass ein entsprechend ausgebildeter und geschulter Angestellter diese wichtigen Aufgaben übernimmt, bieten vermehrt auch externe, also selbstständig tätige zahnmedizinische Verwaltungsassistenten (ZMV) diese Dienstleistung gegenüber Zahnärzten an. Im Folgenden möchte ich Ihnen die wirtschaftlichen Vorteile, aber auch die rechtlichen Stolperfallen der Beauftragung einer solchen externen zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin vorstellen:

Wirtschaftliche und rechtliche Vorteile
Die Vorteile bestehen zunächst darin, dass die Aufgaben der Erstellung von Heil- und Kostenplänen, die wirtschaftliche Aufklärung und der Abrechnung der erbrachten Behandlungsleistungen outgesourct werden. Dies bedeutet, dass Ihnen als Praxisinhaber keine Arbeitgeberpflichten wie Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Berücksichtigung von Kündigungseinschränkungen und Kündigungsfristen obliegen.

So wird es unter Umständen möglich, dass Ihre Praxis im Hinblick auf den Kündigungsschutz noch in den Genuss der Kleinbetriebs-Regelungen (§ 23 Abs. 1 KSchG) kommt. Auch wird Ihre finanzielle Belastung durch das Entfallen der Pflicht zur Abführung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung teilweise geringer ausfallen, als bei der Beschäftigung einer angestellten zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin – einige Anbieter stellen im Internet Vergleichsrechnungen auf, die zu einem (vermeintlichen) Kostenvorteil der externen ZMV gegenüber einem fest angestellten Mitarbeiter von über 7.000,00 € kommen. Grundlage dieser Berechnung ist vor allem, dass Sie den externen Dienstleister nur dann bezahlen, wenn Sie ihn benötigen und so neben Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungszeiten auch einen möglicherweise auftretenden Leerlauf nicht vergüten müssen.

Neben den möglichen arbeitsrechtlichen und wirtschaftlichen Vorteilen ist jedoch nicht zu vernachlässigen, dass es aufgrund des spürbar werdenden Fachkräftemangels selbst in großstädtischen Ballungsgebieten schwierig wird, fest angestellte ZMV zu rekrutieren. Auch für dieses Problem könnte das Hinzukaufen der externen Fachkompetenz eine sinnvolle Möglichkeit sein, um den reibungslosen Praxisablauf zu gewährleisten.

Schweigepflicht
Ebenso wie bei der Einbeziehung anderer externer Dienstleister wie beispielsweise einer Verrechnungsstelle ist es erforderlich, dass der Patient in die Übermittlung der Behandlungsdaten an einen externen Dienstleister einwilligt; geschieht dies nicht, verletzen Sie Ihre zahnärztliche Schweigepflicht und machen sich sowohl berufs-, als auch strafrechtlich angreifbar (siehe Update 3/2017 zur PVS-MEFA Reiss-Einwilligungserklärung). Darüber hinaus sieht auch § 10 Abs. 6 GOZ zwingend vor, dass der Patient vor der Übermittlung von Behandlungsdaten an einen externen Dienstleister in dieses Vorgehen schriftlich einwilligen muss.


Aus dem Magazin:

Wo immer wir können, helfen wir
Provisorische Versorgung mit einem extrahierten Zahn
Auslandsabkommen
Aktuelle Veränderungen im Bereich der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften
Rechtliche Stolperfallen der externen ZMV
Mangelfreie Prothetik und trotzdem kein Honorar?!

Kundenmagazin up date 01/2018


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Fotos:

pvs-mefa Reiss, U. Sommer, N. Ernst, Fotolia/MeddyPopcorn, Shutterstock: shock u. ollyy, School of the Nations Stiftung e. V., Pixabay/Geralt, Deicke Verlag: Lothar Schneider u. Dirk Pietrzak, Zahnärzte am Bundesplatz Berlin-Wilmersdorf, K. Reischmann, Ärzte ohne Grenzen: Faris Al-Jawad/MSF.

 

Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:

sbay Saskia Bayer, db Daniel Bolte, df Dieter Faller, kf Kim-Victoria Friese, dh Doreen Hempel, sm Sabine Müller, ap Alexandra Pedersen, svon Sabine von Goedecke, aw Arndt Wienand, gw Gerda-Marie Wittschier.

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