Korrektur von Zahnfehlstellungen durch Aligner
Teil 1: Besonderheiten einer korrekten Berechnung von Aligner-Attachments
In immer mehr kieferorthopädischen Praxen, aber auch in Zahnarztpraxen werden moderne Aligner-Systeme zur Korrektur von Zahnfehlstellungen angeboten und durchgeführt. Von den Patientinnen und Patienten werden diese „unsichtbaren“ und komfortablen Korrekturschienen auch gerne nachgefragt.
Die korrekte Berechnung der Aligner-Behandlung nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in all ihren Facetten und Möglichkeiten ist jedoch, da es sich um eine noch recht neue Behandlungsmethode handelt, nicht selbsterklärend. Das Thema soll daher hier genau erläutert werden.
Als Erstes im Fokus: Aligner-Attachments
1. Schritt: Planung von Aligner-Attachments
Um eine noch präzisere und effizientere Zahnbewegung zu erreichen, werden im Rahmen einer Aligner-Therapie häufig zusätzliche Attachments verwendet. Im Zusammenhang mit der Planung von Attachments werden zunächst die Phasen der Zahnkorrektur mithilfe eines ClinCheck simuliert. Diese Simulation des gewünschten Behandlungsergebnisses kann gemäß § 6 Absatz 1 GOZ analog berechnet werden. Anschließend werden die zur Kraftsteuerung dienenden Attachments im virtuellen Verfahren auf die Zähne eines virtuellen Modells adaptiert.
2. Schritt: Herstellung einer Übertragungsschablone (Attachment-Template)
Nachdem aus den digitalen Modellen physische (z. B. gedruckte) Modelle hergestellt wurden, erfolgt im Labor die Anfertigung einer Übertragungsschablone mit deren Hilfe die Attachments exakt auf die natürlichen Zähne im Mund des Patienten positioniert und adhäsiv befestigt werden können.
Weiterer Behandlungsablauf:
- Gründliche Zahnreinigung
- Vorbereitung der Zähne für die adhäsive Befestigung der Attachments
- Auffüllen der Attachment-Negativ-Formen in der Übertragungsschablone mit Komposit
- Aufsetzen und Andrücken auf die Zahnreihe
- Aushärten des Komposits mit einer Polymerisations-Lampe
- Entfernen der Übertragungsschablone und Entfernung der Klebereste
Berechnung der Aligner-Attachments
Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel sind nach der GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig. Dagegen ist die selbstständige zahnärztliche Leistung „Anbringen von Attachments“ in der GOZ bzw. GOÄ nicht beschrieben und kann gemäß § 6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ als Analog-Leistung herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Auch der Kommentar der BZÄK zur GOZ-Nr. 6100 bestätigt die analoge Berechnung von Attachments.
Neben der Analogleistung „Anbringen von Attachments“ kann die adhäsive Befestigung nach der GOZ-Nr. 2197 zusätzlich berechnet werden. Dies wurde bereits durch das Landgericht Stuttgart (Az. 4 S 153/22) am 15.02.2023 bestätigt.
Leider kommt es häufiger zu Erstattungsproblemen, weil die Privatversicherungen die Inhalte des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht (Az. 5 C 11.19 vom 05.03.2021) fälschlicherweise auf die adhäsive Befestigung von Attachments im Rahmen einer Aligner-Therapie übertragen.
Dabei hat das Gericht nur entschieden, dass die adhäsive Befestigung nach der GOZ-Nr. 2197 nicht neben der GOZ-Nr. 6100 (Klebebracket) berechnungsfähig sei. Die adhäsive Befestigung nach der GOZ-Nr. 2197 von Attachments wurde in dem Urteil überhaupt nicht thematisiert!
Die Entfernung von Attachments ist ebenfalls gemäß § 6 Absatz 1 GOZ analog zu berechnen, da in der GOZ nur die Entfernung eines Klebebrackets nach der GOZ-Nr. 6110 beschrieben ist.
Weitere wichtige Leistungen bei Verwendung von Aligner-Attachments
Zusätzliche Begleitleistungen, wie Untersuchungen, Beratungen, besondere Abformungen usw. sind selbstverständlich
ebenfalls berechnungsfähig.
Freuen Sie sich auf die Fortsetzung (Teil 2) zur richtigen Berechnung der Aligner-Therapie in der nächsten Ausgabe.
Diese Besonderheiten und vieles andere mehr, sowie Mehr-, Zusatz- und außervertragliche Leistungen im Rahmen einer KFO-Behandlung werden ausführlich im Seminar „KFO-Abrechnung leicht gemacht“ erläutert.
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Sylvia Wuttig, B.A.
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