Medizin GOÄ: Das Abrechnungs-Köfferchen

Medizin GOÄ: Das Abrechnungs-Köfferchen

Stellen Sie sich bei der Abrechnung auch häufiger die Frage, ob Sie wohl tatsächlich an alles gedacht haben? Könnte es vielleicht Gebührennummern geben, die Ihnen möglicherweise unbekannt sind, aber dennoch für Ihre Rechnungsstellung in Frage kommen könnten? In dieser Ausgabe unseres Kundenmagazins packen wir für Sie

„Das Abrechnungs-Köfferchen“
für die Abrechnung von Beratungs- und Gesprächsleistungen.

Abrechnung von Beratungs- und Gesprächsleistungen

*Erläuterung zu den GOÄ-Nrn. 804, 806 und 849:
Bei den Leistungen nach den GOÄ-Nummern 804, 806 und 849 handelt es sich um Therapieleistungen, nicht um Beratungsleistungen. Ziel ist jeweils die Behandlung psychopathologischer Krankheitsbilder mittels psychiatrischer bzw. psychotherapeutischer Gespräche. Eine analoge Abrechnung dieser GOÄ-Nummern für Beratungsgespräche ist ausgeschlossen. Diese werden mit den GOÄ-Nummern 1 oder 3 vergütet. Bei Vorliegen eines besonderen Zeitaufwandes können diese ggf. mit erhöhtem Faktor (bis max. 3,5) und unter Angabe einer entsprechenden Begründung in der Rechnung abgerechnet werden.


Aus dem Magazin:

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Wir freuen uns über Anregungen, Ideen, Meinungen und Themenvorschläge. Herausgeber und Redaktion sind um die Genauigkeit der dargestellten Informationen bemüht, dennoch können wir für Fehler, Auslassungen oder hier ausgedrückte Meinungen nicht haften. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

 

Fotos und Illustrationen:
N. Ernst (Titel), Daisy Akademie und Verlag GmbH; shutterstock: Andriiii, Li Wa, Elenabsl, Ollyy, PartyPeopleStudio; freepik/studiogstock; pixabay/Geralt; Ärzte ohne Grenzen/©Oliver Barth/MSF; S. Finkmann: D. Moellenhoff; PVS Reiss GmbH. Gruppenfoto Rückseite: Wir danken für die Nutzung der Räumlichkeiten des FunSportPark Mindoortainment GmbH in Minden.
Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:
sbay Saskia Bayer, sf Sabine Finkmann, svg Sabine von Goedecke, ms Marijana Senger, am Alexandra Mann, gw Gerda-Marie Wittschier, hz Heike Zokoy

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