NEIN sagen oder ein NEIN zu unterschreiben – das ist ein Unterschied!

NEIN sagen oder ein NEIN zu unterschreiben – das ist ein Unterschied!

Inhalt und Umfang der Aufklärung:

  1. Befundaufklärung (warum die Behandlung notwendig ist)
  2. Therapieaufklärung (Schilderung, wie die Erkrankung behoben werden kann)
  3. Alternative Therapieerklärung (welche Alternativen sind möglich, unabhängig ob diese eine Kassenleistung darstellt oder nicht, mit ungefährer Investitionssumme)
  4. Unterlassungsaufklärung (Aufklärung über die Folgen, wenn keine Behandlung oder einzelne Therapiemöglichkeiten, z. B. die Glattflächenversiegelung, Retainer, usw. durchgeführt wird)
  5. Risikoaufklärung (Aufzeigen typischer Gefahren)
    Sollte ein Patient/Zahlungspflichtiger die von Ihnen vorgeschlagene Therapie oder zusätzliche medizinisch sinnvolle Leistungen nicht in Anspruch nehmen, dann kann später nur ein Dokument beweisen, dass der Patient/Zahlungspflichtige darüber informiert wurde und trotz Aufklärung der Folgen diese Leistungen nicht wünschte.

Information zum 3-3 Retainer
Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass in vielen Fällen, durch unzureichendes Tragen der herausnehmbaren Abschlussklammer, ein Verschieben der Schneidezähne erfolgt.
Ferner wurde ich darüber informiert, dass ich die Folgekosten selbst tragen muss, falls die verschobenen Zähne auf eigenen Wunsch wieder eingestellt werden sollen.
Trotzdem verzichte ich auf den 3-3 Retainer.

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Ort, Datum Unterschrift Kieferorthopäde

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Ort, Datum Unterschrift des Versicherten/Erziehungsberechtigten

 

Gastautorin Heike Herrmann, KFO-Spezialistin, Köln


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