Die Herausforderung für Pflegedienstleitungen: Fuhrparkmanagement in Zeiten von Dieselfahrverboten
Die Automobilbranche befindet sich im Wandel. Dieser betrifft natürlich auch den Fuhrpark ambulanter Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen. Welche Auswirkungen die Digitalisierung, die E-Mobilität aber auch die Dieselfahrverbote in Ihrem Betrieb haben können, soll im Folgenden näher beleuchtet werden.
Einige Ur-Mitglieder des ABVP e.V. werden noch wissen, mit welchen Fahrzeugen sie in den 80er oder 90er Jahren oder sogar noch früher ihre Touren bestritten haben: Spritfresser ohne Servolenkung, ohne Klimaanlage und insgesamt mit wenig Ausstattung und Komfort. Gleichzeitig konnten sie ihre Fahrzeuge noch bedenkenlos mit Diesel betanken. Auch die 1% Methode bei der Nutzung der Dienstfahrzeuge durch Ihre Mitarbeiter gab es noch nicht. Diese wurde erst 1996 eingeführt.
Die Zeiten haben sich verändert. Fahrzeuge haben im sparsamen Verbrauch, bei Ausstattung und Technik sowie bei den Innovationen der Antriebsformen zugelegt. Aktuelle Trends sind stark schwankende Kraftstoffpreise je nach Weltmarktsituation und das in Frage stellen herkömmlicher Antriebe wie dem Diesel – Stichwort Grüner Fuhrpark – inkl. der Dieselfahrverbote.
Angesichts dessen kann für Sie die Umrüstung des Fuhrparks in Ihrem Betrieb auf E-Mobilität eine zu überdenkende Alternative sein. Tatsächlich schneidet die E-Mobilität, gerade im Hinblick auf den Verbrauch, sehr gut im Vergleich zu anderen Antriebsformen ab. Auch die lange Lebensdauer des Elektromotors, niedrigere Betriebskosten aufgrund geringerem Wartungsaufwand, die geringen Treibstoffkosten und die umweltfreundliche Fahrweise sind Vorteile der E-Mobilität. Zusätzlich gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bspw. eine Förderung für E-Mobilität, den sog. Umweltbonus. Zudem sind reine Elektroautos befristet von der KfZ-Steuer befreit.
Die Nachteile der Elektromobilität zeigen sich dagegen in den hohen Anschaffungskosten, den geringen Reichweiten von E-Autos bei gleichzeitig geringer Dichte des Ladestationsnetzes (in Deutschland etwa 6.500 Ladestationen) sowie den ggf. langen Ladezeiten (bei einer herkömmlichen Haushaltssteckdose zwischen 8 und 14 Stunden). Außerdem stehen derzeit viele Fördertöpfe für die Schaffung einer eigenen Ladeinfrastruktur nicht zur Verfügung. Auch bei der Beantragung von Förderung haben sich in der Praxis teilweise Schwierigkeiten gezeigt.
Ob die E-Mobilität also per se die bessere Antriebsform ist als bspw. der Diesel, ist daher fraglich. Der Diesel schneidet nämlich gerade im Hinblick auf den Verbrauch gut ab, er ist außerdem verhältnismäßig günstig und hat, im Gegensatz zu E-Autos, höhere Reichweiten. Dennoch überschreitet er den EU-Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Aus ökologischen Gründen gibt es daher schon Fahrverbote in Hamburg. In Berlin, Frankfurt am Main, Aachen, Stuttgart und Mainz drohen sie ab 2019. Köln und München diskutieren ebenfalls über Fahrverbote. Möglich wurden die Dieselfahrverbote nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das die Aufnahme von Dieselfahrverboten in die Luftreinhaltepläne der Städte und Bezirksregierungen ermöglicht hat. Das Urteil sieht die phasenweise Einführung von Dieselfahrverboten vor. In der ersten Stufe werden demnach lediglich Diesel-Fahrzeuge bis EURO-NORM 4 verboten, in einer zweiten Stufe ab dem 01.09.2018 ist das auch für Diesel ab EURO-NORM 5 möglich. Eine finanzielle Ausgleichspflicht für die Hersteller sieht das Urteil nicht vor. Ausnahmeregelungen vom Dieselfahrverbot für bspw. Schwerbehinderte sind aber möglich.
Ein von der Bundesregierung beschlossenes Maßnahmenbündel vom 02.10.2018 soll Dieselfahrverbote nun verhindern. Es werden Softwareupdates, Flottenwechsel, Hardware-Nachrüstungen und Umtauschaktionen der Hersteller gefordert. Problematisch ist jedoch, dass die Autohersteller insbesondere bei der Kostenfrage für Nachrüstungen nicht mitziehen. Eine blaue Plakette sieht das Maßnahmenbündel jedoch nicht vor, aber es nimmt EURO 6 Diesel und sehr saubere Diesel von den Fahrverboten aus. Am 22.10.2018 hat die Bundesregierung angekündigt, Dieselfahrverbote per Gesetz zu verbieten. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.
Während herkömmliche Techniken also in Frage gestellt werden, macht die Entwicklung und insbesondere die Digitalisierung auch vor der Automobilbranche nicht halt. Innovationen wie bspw. das digitale Fahrtenbuch sorgen für Optimierung. Sie zeichnen Pfl egefahrten automatisch auf. Die Datenübermittlung erfolgt per App. Das reduziert die Arbeitszeit. Außerdem kann ein digitales Fahrtenbuch eine Einsparung gegenüber der 1% Methode darstellen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass das digitale Fahrtenbuch nachträglich nicht abgeändert werden kann. Falls doch, sind die Änderungen zu dokumentieren oder offen zu legen. Die Angaben des digitalen Fahrtenbuches müssen zudem zeitnah, vollständig, lückenlos und in fortlaufendem Zusammenhang erfolgen. Schließlich muss man sich mit der richtigen Bedienung eines digitalen Fahrtenbuches vertraut machen, ansonsten nützt auch die beste TÜV-Zertifi zierung nichts. Aus Gründen des Datenschutzes müssen Mitarbeiter beim Einsatz von digitalen Fahrtenbüchern entsprechend über die Datenerhebung informiert werden. Eine schriftliche freiwillige Einwilligungserklärung der Mitarbeiter in die Anwendung eines digitalen Fahrtenbuches ist hier die beste Absicherung.
Sie sehen, es hat sich schon viel getan und wir können gespannt sein, ob wir nicht doch irgendwann alle nur noch digital oder im E-Auto oder gar in der Luft unterwegs sein werden.
Anna-Lena Benner-Berns
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Hannover
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Kundenmagazin up date 01/2019
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