Sie fragen und wir antworten!
Kann die Zahnfarbenbestimmung bei Kunststofffüllungen analog berechnet werden?
Nein (Die Zahnfarbenbestimmung kann als zahntechnische Leistung berechnet werden oder berechtigt zur Anhebung des Steigerungsfaktors der Hauptleistung.)
Ist es möglich die Ohnmacht bei Privatpatienten abzurechnen?
Nein (Die Hilfeleistung bei Ohnmacht stellt keine selbstständige Leistung dar. Der dadurch erhöhte Zeitaufwand wird über den Steigerungsfaktor bemessen.)
Ist es möglich Praxismaterial in Verbindung mit Analogleistungen abzurechnen?
Ja (Materialkosten im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen sind dann berechnungsfähig, wenn dies bei der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugelassen oder dies in den allgemeinen Bestimmungen vermerkt ist.)
Muss bei Rechnungsstellung die genaue Materialbezeichnung mit aufgeführt werden?
Nein (Die Rechnung muss bei gesondert berechnungsfähigen Kosten enthalten: Art, Menge und Preis der verwendeten Materialien.)
Muss die Socket Preservation nach der GOZ 4110 abgerechnet werden?
Nein
Gibt es einen Unterschied zwischen speicheldichter- und keimdichter Verschluss?
GOZ 2020 speicheldichter Verschluss
GOZ 2197 + GOZ 2020 keimdichter Verschluss
Wie oft darf die GOZ 0010 berechnet werden?
Die Leistung nach der GOZ-Nr. 0010 kann je nach Notwendigkeit im Sinne des §1 Abs.2 GOZ und ohne Einhaltung zeitlicher Fristen erbracht und berechnet werden.
Darf ich den Perkussionstest analog berechnen?
Nein (Die Leistung nach der GOZ-Nr. 0070 ist für alle Arten der Vitalitätsprüfung – elektrische Methode, thermische Methode, Perkussionstest – berechnungsfähig.)
Aus dem Magazin:
Kundenmagazin up date 02/2017
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Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:
db Daniel Bolte, df Dieter Faller, kf Kim-Victoria Friese, dh Doreen Hempel, ap Alexandra Pedersen, aw Arndt Wienand, gw Gerda-Marie Wittschier, sm Sabine Müller.