Sie fragen und wir antworten!

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Darf die Lupenbrille analog in Ansatz gebracht werden?
Nein, die Anwendung einer Lupenbrille zur Qualitätsverbesserung stellt keine selbständige Leistung dar und ist mit der GOZ-Position abgegolten.

Kann ich neben der GOZ 1040 das Airflowgerät und das Material zusätzlich berechnen?
Nein, entsteht bei der professionellen Zahnreinigung durch die Verwendung des Airflowgerätes ein erhöhter Zeitaufwand, kann dies bei der Höhe des Steigerungsfaktors berücksichtigt werden.

Ist es möglich, die GOÄ 70 für das Ausstellen eines Rezeptes in Ansatz zu bringen?
Nein, Die Leistung nach der GOÄ-Nr. Ä70 ist berechnungsfähig für

  • das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • das Ausstellen von Schul-, Sport- oder Kindergartenbefreiungen
  • das Ausstellen eines Personenbeförderungsscheins (Krankentransport)
  • kurzes Zeugnis (z.B. über den Arztbesuch für Arbeitgeber/Schule)
  • kurze Bescheinigungen (z.B. kurzer Befundbericht/Befundmitteilung an einen weiterbehandelnden Arzt/Zahnarzt)

Darf ich unter den Faktor 1,0 berechnen?
Nein, in der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem 1,0 und dem 2,3-fachen des Gebührensatzes bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3-fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten dies rechtfertigen und diese dann auch begründet werden.

Wann wird eine Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik nach der GOZ 3240 und wann nach der GOÄ 2675 in Ansatz gebracht?

  • Die GOZ 3240 wird für einen Bereich bis zu zwei nebeneinander liegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt in Ansatz gebracht
  • Die GOÄ 2675 wird für einen Bereich ab drei nebeneinander liegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt in Ansatz gebracht

Kann zur GOZ 9040 ein OP Zuschlag berechnet werden?
Nein, obwohl die GOZ-Nr. 9040 eine chirurgische Leistung darstellt und diese Gebührennummer eine Punktzahl von 626 aufweist, ist für diese Leistung in der Gebührenordnung kein OP-Zuschlag vorgesehen.

Wie kann das Wiederbefestigen eines alio loco angefertigten Provisoriums berechnet werden?
Die Wiedereingliederung eines andernorts angefertigten Provisoriums ist nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen (siehe BZÄK-Kommentar zur GOZ-Nr. 2270).


Aus dem Magazin:

Personal – Bindung und Entwicklung
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Bewertungsportale für Ärzte und Zahnärzte: Fragen und Antworten

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Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:

sbay Saskia Bayer, db Daniel Bolte, svg Sabine von Goedecke, mh Michaela Helbig, sm Sabine Müller, aw Arndt Wienand, gw Gerda-Marie Wittschier.

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