UPT: Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr, Kalendertertial?

UPT: Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr, Kalendertertial?

Der DAISY UPT-Rechner® macht Schluss mit dem Terminchaos!

Durch die Änderung der PAR-Richtlinie im Sommer 2021 wurden Zahnarztpraxen vor eine neue große Herausforderung gestellt, die teilweise bis heute unüberwindbar erscheint. Die neuen Paragrafen der Behandlungsrichtlinie, neue BemaNummern (häufig über GOZ-Niveau liegend!), dazugehörige Formulare und die Umstrukturierung der bisherigen Versorgungsstrecke verursachten so einige Male Kopfzerbrechen beim gesamten Praxisteam.

Wieder einmal stellt sich heraus, dass das Hand-in-HandArbeiten zwischen Zahnärztin/Zahnarzt, ZMP/DH und ZMV unerlässlich ist, denn nur durch eine richtliniengetreue Umsetzung der PAR-Therapie können empfindliche Honorarverluste oder gar Honorarrückforderungen vermieden werden. Auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Fachärzten und Zahnärzten wird durch die neue PAR-Richtlinie aktiv gefördert.

Fortan werden Patientinnen und Patienten mehr denn je in die aktive Mithilfe im Bereich der Mundgesundheit zum Erreichen des Behandlungsziels und zur Sicherung des Therapieerfolges einbezogen und gefördert.

Die Grundlage der UPT-Terminierung: Das Grading

Nach erfolgter Erstdiagnostik und erweiterter Befunderhebung wird der Patient durch das Staging (= Stadien-Einteilung) und Grading (= Grad-Einstufung) in seinen Parodontitis-Schweregrad eingeteilt. Das Zusammensetzen primärer Kriterien wie z. B. Knochenabbau (in prozentualer Relation zum Patientenalter) oder anderen Modifikatoren wie Rauchen oder Diabetes ermöglicht eine Einstufung nach Grad A, B oder C.

Der Progressions-Grad entscheidet über die Häufigkeit und den Anspruch der nachfolgend notwendigen UPT-Leistungen:

UPT-Leistungen

Zeitintervalle und Mindestabstände

Nach erfolgreich abgeschlossener AIT und ggf. notwendiger CPT sowie erfolgter Befundevaluation (BEVa/b) startet der zweijährige UPT-Zeitraum. Dieser Zeitraum beginnt mit der ersten UPT-Sitzung und kann bei zahnmedizinischer Notwendigkeit durch Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung um maximal 6 Monate verlängert werden. Eine schriftliche Genehmigung ist zwingend erforderlich.

Die verschiedenen Zeitintervalle zwischen den einzelnen Behandlungssitzungen sollen der Sicherung des Ist-Zustandes und des Behandlungserfolges nach der PAR-Therapie dienen.

Bei der Planung der UPT-Termine kommt es jedoch nicht einzig und allein darauf an die praxisorganisatorischen Aspekte zu beachten. Auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte spielen eine wichtige Rolle.

Folgende Mindestabstände sind abhängig vom Progressions-Grad zu berücksichtigen:

UPT-Leistungen

Grad A: 1x im Kalenderjahr mit einem Mindestabstand von 10 Monaten
Grad B: 1x im Kalenderhalbjahr mit einem Mindestabstand von 5 Monaten
Grad C: 1x im Kalendertertial mit einem Mindestabstand von 3 Monaten

Wichtig! Werden die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht eingehalten, können die erbrachten Bema-Lesitungen nicht abgerechnet werden. Um dies zu vermeiden, hat die DAISY Akademie & Verlag GmbH DAS Must-Have für die Zahnarztpraxis entwickelt, den DAISY UPT-Rechner®!

Der DAISY UPT-Rechner® – kleine Hilfe, große Wirkung.

Einfach den ersten UPT-Termin eingeben und der Rechner zeigt Ihnen die frühestmöglichen Folgetermine für Ihren Patienten an (je nach festgestelltem Grad der Progression).

upt

Anwendung:

  1. Im Register „Rechner“ „UPT“ auswählen
  2. Festgestellter Grad (Progression) auswählen.
  3. 5-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche auswählen.
  4. Datum der 1. UPT-Sitzung eingeben.
  5. Die frühestmöglichen Termine für die weiteren Sitzungen werden direkt angezeigt.
  6. Änderungen sind möglich durch Klick in das Datumsfeld.

Die abrechnungsfähigen Leistungen für die jeweiligen Sitzungen werden ebenso direkt angezeigt. Außerdem ist zu beachten, dass die Bema-Nr. UPTg erst ab Beginn des zweiten UPT-Jahres abgerechnet werden kann (12 Monate nach 1. UPT-Sitzung!).

Selbstständige Zusatzleistungen

Neben der Neuregelung der PAR-Therapie stellt sich auch die Frage: Welche Zusatzleistungen sind mit dem Patienten im Rahmen einer richtlinienkonformen PAR-Therapie vereinbarungsfähig?

In Bezug auf die Vereinbarungsfähigkeit privater Zusatzleistungen sind nicht nur die PAR-Behandlungsrichtlinie und das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V zu berücksichtigen, sondern auch die einzelnen Abrechnungsbestimmungen der neuen bzw. überarbeiteten Bema-Leistungen.

Sind z. B. im Rahmen der Unterstützenden Parodontitistherapie Reinigungsmaßnahmen an Implantaten oder Brückengliedern oder die subgingivale medikamentöse antibaketrielle Lokalapplikation notwendig, so können diese Leistungen zusätzlich zur richtlinienkonformen Behandlung vereinbart werden.

Grundsätzlich gilt, dass vor der Erbringung von außervertraglichen Leistungen eine schriftliche Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z zwischen dem Zahnarzt und dem Zahlungspflichtigen zu treffen ist.

In der folgenden Tabelle sind beispielhafte Zusatzleistungen abgebildet:

upt-zusatzleistungen

Wussten Sie schon:

Auch im Rahmen der vertragszahnärztlichen UPT-Sitzungen sind zwischen den zugeordneten UPT-Intervallen weitere Maßnahmen im Sinne eines privaten Mundhygieneprogrammes möglich. Beispielhafte Leistungen sind z. B. die GOZ-Nr. 1000 (Mundhygienestatus), die GOZ-Nr. 1010 (Kontrolle des Übungserfolges) oder auch die GOZ-Nr. 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen/Taschenspülungen).

Auch der „Klassiker“ der Privatleistungen, die professionelle Zahnreinigung nach der GOZ-Nr. 1040 kann zwischen den UPT-Sitzungen abgerechnet werden.

Noch nicht genug von PAR, UPT & Co.? Dann empfehlen wir unser umfangreiches PAR-Fortbildungsangebot als Seminar, Live-Webinar oder Streaming-Video!
Mehr Informationen und Termine zu den DAISY-Fortbildungen unter www.daisy.de.

Sylvia Wuttig, B.A.
Geschäftsführende Gesellschafterin
DAISY Akademie + Verlag GmbH


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sbay Saskia Bayer, db Daniel Bolte, sf Sabine Finkmann, svg Sabine von Goedecke, esc Erika Schroeter, ms Marijana Senger, am Alexandra Mann, gw Gerda-Marie Wittschier, hz Heike Zokoy.

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