Wegfall der Neupatientenregelung?
Mit dem Terminservice- und Versorgungsstärkungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 wurden sowohl die Neupatientenregelung als auch die offenen Sprechstunden etc. eingeführt. Das Ziel war, finanzielle Anreize für Arztpraxen und MVZ zu schaffen und mehr Termine für Kassenpatienten anzubieten und damit eine zeitnahe Terminvergabe zu ermöglichen. Als Anreiz für die Praxen und MVZ wurden die TSVG-Leistungen extrabudgetär vergütet. Diese Vergütung führte zu einer Bereinigung der Honorare und hatte somit direkten Einfluss auf das Regelleistungsvolumen / die Praxisbudgets der Praxen und MVZ. Nun soll die Neupatientenregelung wieder wegfallen und darüber hinaus die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunden ebenfalls einer „unbefristeten Bereinigung im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) unterzogen werden! Zu einem Zeitpunkt in dem die Arztpraxen und MVZ ohnehin schon durch die Pandemie, durch Fachkräftemangel und den aktuell steigenden Kosten massiv belastet sind.
Daher ist es unabdingbar, das aktuelle Abrechnungsverhalten zu überprüfen und herauszufinden, ob alle Möglichkeiten für die korrekte und umfassende Abrechnung ausgeschöpft sind, oder ob es noch Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Quelle: https://www.kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/pi-aktionstag-gkv, abgerufen am 06.09.2022 um 20:45
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