News

Musterbedingungen der PKV zum Basistarif

Artikel vom 26.10.2016

Dort heißt es in § 9 Abs. 5:

„Die versicherten Personen sind verpflichtet, gegenüber den in § 4 Absätzen 2 bis 4 genannten Leistungserbringern [u. a. Ärzte und Zahnärzte] unter Vorlage des vom Versicherer ausgehändigten Ausweises auf ihren Versicherungsschutz im Basistarif hinzuweisen.

Händigt der Versicherer der bei ihm versicherten Person statt des Ausweises eine elektronische Gesundheitskarte aus, ist deren Vorlage beim Leistungserbringer für die versicherte Person zwingend.“

Der Patient muss somit den Zahnarzt zum einen auf seinen Versicherungsstatus („Basistarif“) mündlich hinweisen und den Versicherungsausweis bzw. die elektronische Gesundheitskarte vorlegen.

Meldet sich der Patient in der Praxis nur unter dem Hinweis an, dass er privatversichert sei, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass der Zahnarzt seine Leistungen auf den Leistungskatalog des Basistarifs beschränkt.

Aktuelle News

Was sind die Vorteile des medizinischen Factorings für Ihre Praxis?

05.07.2024

» News lesen

Lebenslange Beschäftigtennummer bei Pflege- und Betreuungsdiensten

26.06.2024
In der dynamischen und oft komplexen Welt der Pflege- und Betreuungsdienste ist Effizienz und Transparenz von zentraler Bedeutung. Eine der jüngsten und bedeutendsten Innovationen in diesem Bereich ist die Einführung einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBN). Alles was Sie hierzu wissen müssen erfahren Sie in unserem Artikel.

» News lesen

Kunden Webportal – So gehen Sie mit den Übersichtslisten der abgeschlossenen Rechnungen um

14.02.2024
In unserem aktuellen Beitrag möchten wir Ihnen eine der Übersichtslisten unseres Kunden Webportals vorstellen: die abgeschlossenen Rechnungen.

» News lesen

Pflegesachleistungen und neue Pflegegrade ab 2024: Alles, was Sie wissen müssen

10.01.2024
Neue Pflegegrade ab 01. Januar 2024 bei Pflegesachleistungen. Alles was Sie hierzu wissen müssen in unserem neuen Artikel hier.

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt