Neue GKV-Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen nach § 22a SGB V
Artikel vom 30.07.2018
Fünf Gebührenpositionen wurden für die Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen im Bema neu aufgenommen.
Die bisherigen Besuche nach den Bema-Nrn. 151 bis 155 und die Zuschläge zu Besuchen nach den Bema-Nrn. 172a ff. wurden neu gefasst.
Neue Bema-Nrn. – gültig ab 01.07.2018
- Bema-Nr. 107a (Entfernen harter Zahnbeläge)
- Bema-Nr. 174a (Mundgesundheitsstatus, individueller Mundgesundheitsplan)
- Bema-Nr. 174b (Mundgesundheitsaufklärung)
- Bema-Nr. 173a (Zuschlag für das Aufsuchen nach Nr. 153a)
- G Bema-Nr. 173b (Zuschlag für das Aufsuchen nach Nr. 153b)
Mit den neuen Leistungen haben Betroffene erstmals Anspruch auf zusätzliche präventive Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte. Diese umfasst insbesondere die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- und Prothesenpflege, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhalt sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Pflege- oder Unterstützungspersonen sollen zudem in die Aufklärung und die Erstellung des Pflegeplans einbezogen werden.
Weitere Details der Regelung können im Richtlinienbeschluss unter www.g-ba.de eingesehen werden.