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Neue Pflegegrade und die konkreten Erhöhungen pro Pflegegrad ab Januar 2025

Artikel vom 12.01.2025

Zum 01. Januar 2025 werden die Pflegeleistungen inklusive der Pflegegerade um 4,5 Prozent angehoben.
Es wird das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, die Tages- und Nachtpflege, der Entlastungsbetrag, die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege angepasst. Dies steht in den Paragrafen 30 des Elften Sozialgesetzbuches, welcher 2023 entstand.

Was sind Pflegegrade und warum sind sie wichtig?

Pflegegrade sind ein Instrument, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen einzustufen. Sie dienen als Grundlage für finanzielle Leistungen und Sachunterstützung durch die Pflegeversicherung. Seit ihrer Einführung 2017 haben sie sich bewährt, da sie sowohl körperliche als auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen berücksichtigen. Je nach Grad der Selbstständigkeit wird einer der fünf Pflegegrade vergeben, wobei Pflegegrad 1 den geringsten und Pflegegrad 5 den höchsten Bedarf darstellt.

Was ändert sich bei den Pflegegraden ab Januar 2025?

Ab Januar 2025 treten Änderungen in Kraft, die auf dem Pflegeanpassungsgesetz basieren. Diese umfassen:

  • Erhöhung der Leistungen: Alle Pflegegrade erhalten eine Anpassung der finanziellen Unterstützung, um die steigenden Lebenshaltungskosten und den wachsenden Pflegebedarf abzudecken.
  • Neue Bewertungskriterien: Die Kriterien zur Einstufung in einen Pflegegrad werden angepasst, um psychische und emotionale Bedürfnisse noch besser zu berücksichtigen.
  • Verbesserte Unterstützung für Angehörige: Entlastungsleistungen und Schulungsangebote für pflegende Angehörige werden ausgeweitet.

Wie hoch sind die konkreten Erhöhungen der Leistungen pro Pflegegrad?

Die Erhöhungen der Leistungen variieren je nach Pflegegrad. Hier ein Überblick über die Anpassungen ab Januar 2025:

• Pflegegrad 1:

  • Pflegegeld: Keine Leistungen, da dieser Grad primär auf Beratung und Prävention abzielt.
  • Entlastungsbetrag: Erhöhung von 125 Euro auf 150 Euro monatlich.

• Pflegegrad 2:

  • Pflegegeld: Steigt von 332 Euro auf 347 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistungen: Erhöhung von 761 Euro auf 796 Euro monatlich.

• Pflegegrad 3:

  • Pflegegeld: Erhöhung von 573 Euro auf 599 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistungen: Steigen von 1.432 Euro auf 1.497 Euro monatlich.

• Pflegegrad 4:

  • Pflegegeld: Erhöhung von 765 Euro auf 800 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistungen: Anstieg von 1.778 Euro auf 1.859 Euro monatlich.

• Pflegegrad 5:

  • Pflegegeld: Erhöhung von 947 Euro auf 990 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistungen: Steigen von 2.200 Euro auf 2.299 Euro monatlich.

Diese Erhöhungen sollen pflegebedürftige Menschen und ihre Familien finanziell entlasten und eine bessere Versorgung gewährleisten.

Welche zusätzlichen Leistungen stehen Pflegebedürftigen ab 2025 zur Verfügung?

Neben den direkten finanziellen Erhöhungen gibt es auch erweiterte Unterstützungsangebote:

  • Erhöhter Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige können nun bis zu 131 Euro monatlich für Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote nutzen.
  • Tages- und Nachtpflege: Diese Leistungen werden finanziell besser ausgestattet, um pflegende Angehörige zu entlasten.
  • Kurzzeitpflege: Hier steigen die Zuschüsse von bis zu 1.774 Euro auf 1.854 Euro pro Kalenderjahr.

Welche Vorteile haben pflegende Angehörige durch die Reform?

Die neuen Regelungen ab 2025 sehen zahlreiche Verbesserungen für Angehörige vor:

  • Höhere Entlastungsleistungen: Pflegende Angehörige können nun häufiger auf professionelle Unterstützung zurückgreifen.
  • Bessere Schulungsangebote: Kostenlose Schulungen zur Pflege zu Hause werden ausgebaut, um Angehörigen das notwendige Wissen zu vermitteln.
  • Flexiblere Auszeiten: Es wird leichter, Pflege und Beruf zu vereinbaren, beispielsweise durch die Ausweitung von Pflegezeit und Familienpflegezeit.

Fazit: Verbesserte Unterstützung ab 2025

Die neuen Pflegegrade und die damit verbundenen Erhöhungen ab Januar 2025 sind ein wichtiger Schritt, um die Pflegeversorgung in Deutschland zu verbessern. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren von höheren finanziellen Leistungen, zusätzlichen Unterstützungsangeboten und einer gerechteren Bewertung des Pflegebedarfs. Gleichzeitig erfordert die Reform eine gute Vorbereitung, um die neuen Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können. Informieren Sie sich frühzeitig und nutzen Sie die Angebote Ihrer Pflegekasse, um optimal von den neuen Regelungen zu profitieren.

 

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