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Neue Ziffern in der Psychotherapie seit 01.07.2024

Artikel vom 11.07.2024

Diese neue Ziffern in der Psychotherapie gelten seit dem 01.07.2024:

Wer hat die neuen Ziffern in der Psychotherapie beschlossen?

Die Ziffern zur gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen wurden durch die Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern beschlossen.

Gibt es Ausnahmen in den verschiedenen Bundeländern?

Ja. In den Bundeländern Hamburg und Schleswig-Holstein gelten diese neuen Regelungen nicht.

Welche Ziffern wurden ergänzt und was gibt es zu beachten?

Die Leistungen müssen analog nach §6 GOÄ angesetzt werden. Die analog Ziffern erben die Rahmenbedingungen der Grundleistung, soweit sich aus dieser Abrechnungsempfehlung nichts anderes ergibt. Der Leistungstext, der sich aus der Abrechnungsempfehlung ergibt, muss hervorgehen.

– 804 GOÄ analog
Einbindung einer die Psychotherapie spezifisch ergänzenden oder unterstützenden DiGA, die bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation eingesetzt wird

– 855 GOÄ analog (je Testbatterie)
Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen – auch neuropsy-chologischen – Testbatterie zum umfassenden Assessment (mindestens 3 Testverfahren, z.B. PHQ-D, BDI, PSSI, ISR, HAQ)

855 GOÄ analog (je Interview)
Anwendung eines validierten, standardisierten, strukturierten klinisch-diagnostischen Interviews (z.B. SIAB-EX, Module des SCID-5-CV, PANSS-Interview) mit schriftlicher Aufzeichnung

– 801 GOÄ analog
Erhebung des aktuellen psychischen Befundes.

– 804 GOÄ analog (einmal je Kalendertag)
Psychotherapeutische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration.

– 807 GOÄ analog
Vertiefte Exploration in Fortführung einer biographischen psychotherapeutischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen.

– 807 GOÄ analog
Vertiefte Exploration in Fortführung einer biographischen psychotherapeutischen Anamnese bei Erwachsenen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung.

– 860 GOÄ analog
Erhebung einer biographischen Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrens, auch in mehreren Sitzungen.

– 817 GOÄ analog
Eingehende psychotherapeutische Beratung der Bezugsperson von Kindern oder Jugendlichen anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen.

– 817 GOÄ analog
Eingehende psychotherapeutische Beratung der Bezugsperson von Erwachsenen an-hand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen

– 870 GOÄ analog
Systemische Therapie sowie Neuropsychologische Psychotherapie oder EMDR als psychotherapeutische Methode in den Anwendungsbereichen der Psychotherapie gemäß Anlage 1, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten.

– 85 GOÄ analog (je angefangene Stunde Arbeitszeit)
Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren unter Einbeziehung vorliegender Befunde und ggf. Abstimmung mit vor- und mitbehandelnden Ärzten und Psychotherapeuten.

– 812 GOÄ analog (je vollendete 25 Minuten – daneben sind die Nummern. 861, 863, 870, 870 analog nicht berechnungsfähig)
Die Leistung ist bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu vierundzwanzigmal im Jahr berechnungsfähig. Psychotherapeutische Akutbehandlung – psychotherapeutische Behandlung zur Entlastung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen nach wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden mit einem Behandlungsbeginn nach Indikationsstellung innerhalb von zwei Wochen.

– 812 GOÄ analog, analog Nr. 812,(je vollendete 25 Minuten, daneben sind die Nummern. 861, 863, 870, 870 analog nicht berechnungsfähig)
Die Leistung ist bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu achtundvierzigmal im Jahr berechnungsfähig.
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen nach
wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden

– 812 GOÄ analog Nr. 812 (je vollendete 25 Minuten, daneben sind die Nummern. 801 analog, 861, 863, 870, 870 analog nicht berechnungsfähig)
Die Leistung ist höchstens sechsmal im Jahr, bei Kindern und Jugendlichen sowie Patienten mit einer geistigen Behinderung höchstens zehnmal berechnungsfähig. Psychotherapeutische Sprechstunde – über die Durchführung der Psychotherapie mit dem Ziel der Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung, ggf. einschließlich orientierende, diagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung differentialdiagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere Behandlung psychotherapeutische Intervention Hinweise zu weiteren Hilfemöglichkeiten

– 812 GOÄ analog (je vollendete 50 Minuten und Teilnehmer, daneben sind die Nummern. 862, 864, 871, 871 analog nicht berechnungsfähig)
Die Leistung ist bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu achtundvierzigmal im Jahr berechnungsfähig. Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie – symptom-, konfliktbezogene und/oder störungsspezifische Gruppenbehandlung mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen nach wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden mit mindestens 2 bis 9 Teilnehmern

I. Hinweise zu den Abrechnungsempfehlungen:
(1) Wird eine Leistung nach diesen Abrechnungsempfehlungen analog abgerechnet, gilt der Gebührenrahmen nebst sämtlichen weiteren gebührenrechtlichen Vorgaben, für die zur analogen Berechnung herangezogene Gebührenposition auch für die tatsächlich er-brachte und analog berechnete Leistung (Erben von Rahmenbedingungen) soweit sich aus dieser Abrechnungsempfehlung nichts anderes ergibt.
(2) Aus der Rechnung muss der Leistungstext bzw. bei analog abrechenbaren Leistungen der Leistungstext, der sich aus dieser Abrechnungsempfehlung ergibt, hervorgehen.

Weitere Abrechnungstipps zu Psychotherapie Ziffern finden Sie hier.

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