25.04.2023
Ersatz von Auslagen in der GOÄ
Medizin
Ersatz von Auslagen – in §4 GOÄ ist geregelt, dass Praxiskosten, Sprechstundenbedarf und Kosten für Instrumente mit den Gebühren abgegolten sind. §4 GÖÄ Gemäß §4 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können Ärzte ihren Patienten bestimmte Auslagen in Rechnung stellen, die im Zusammenhang mit der Behandlung entstanden sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Materialien oder Medikamente, […]
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