25.09.2018
Folgeänderungen des BEMA zur Adhäsivbrücke für 2019 beschlossen
Dental
Nach Einführung der Gebührenposition einer einflügeligen Adhäsivbrücke seit dem 01.07.2016 hat nun das Bundesministerium für Gesundheit darüber informiert, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen zur Umsetzung der Folgeänderungen des BEMA zur Adhäsivbrücke vom 15.06.2018 nicht beanstandet wurde.
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