Pflegegeld Änderungen seit 1. Januar 2025: Alles, was Sie wissen müssen
Artikel vom 23.03.2025
Zum 1. Januar 2025 traten Änderungen beim Pflegegeld und der Pflegeleistungen in Kraft. Diese Reformen zielen darauf ab, die Pflege zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Besonders betroffen sind der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und die Tagespflege. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Neuerungen.
1. Pflegegeld-Erhöhungen zum 01.01.2025 ab PG 2
Die Erhöhungen der einzelnen Pflegegrade sind wie folgt:
Pflegegrad 2: 332 Euro auf 347 Euro
Pflegegrad 3: 573 Euro auf 599 Euro
Pflegegrad 4: 765 Euro auf 800 Euro
Pflegegrad 5: 947 Euro auf 990 Euro
2. Was ändert sich beim Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und dient dazu, die Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Dazu zählen beispielsweise Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Begleitung bei Arztbesuchen.
Was ist neu ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Entlastungsbetrag von bisher 125 Euro auf 131 Euro erhöht. Diese Erhöhung soll Pflegebedürftigen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um ihren Alltag besser zu organisieren und Angehörige zu entlasten. Der monatliche Zuschuss steigt von 40 Euro auf 42 Euro z. B. für FFP2- Masken Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel u.v.m..
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Auch nach der Reform bleibt der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Er kann für folgende Leistungen verwendet werden:
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Einkäufe)
- Alltagsbegleitung (z. B. Spaziergänge, Begleitung zu Terminen)
- Betreuungsdienste (z. B. Beschäftigungsangebote oder Gruppenaktivitäten) Wichtig: Die Anbieter müssen von der Pflegekasse anerkannt sein.
3. Welche Änderungen gibt es bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI?
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege greift, wenn die pflegende Person, beispielsweise ein Angehöriger, vorübergehend ausfällt – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen. In diesen Fällen können Pflegebedürftige eine Ersatzpflege organisieren.
Was wird ab 2025 verbessert?
Ab 2025 werden die Leistungen für die Verhinderungspflege erhöht:
- Der jährliche Höchstbetrag steigt von 1.612 Euro auf 1.685 Euro.
- Zudem wird der Leistungszeitraum flexibler gestaltet.
Wer kann als Ersatzpflegeperson einspringen?
Wie bisher, können folgende Personen die Verhinderungspflege übernehmen:
- Verwandte oder Bekannte, die nicht im selben Haushalt leben
- Professionelle Pflegedienste
Diese Änderungen sollen es pflegenden Angehörigen erleichtern, sich Auszeiten zu nehmen, ohne dabei die Versorgung der Pflegebedürftigen zu gefährden.
4. Wie sieht es mit der Tagespflege ab 2025 aus?
Was ist Tagespflege?
Die Tagespflege richtet sich an Pflegebedürftige, die tagsüber auf Unterstützung angewiesen sind, nachts jedoch zu Hause betreut werden. Einrichtungen der Tagespflege bieten soziale Kontakte, Beschäftigungsangebote und medizinische Betreuung.
Was ändert sich?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Kombination von Pflegegeld und Tagespflege deutlich vereinfacht:
- Pflegebedürftige können weiterhin sowohl das Pflegegeld als auch die Leistungen für die Tagespflege ohne Kürzungen gleichzeitig in Anspruch nehmen.
- Die bisherige Regelung, dass die Kombination zu Abzügen beim Pflegegeld führt, entfällt.
Wie hoch sind die Leistungen für Tagespflege?
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad:
• Pflegegrad 2: 689 Euro auf 721 Euro
• Pflegegrad 3: 1.298 Euro auf 1.357 Euro
• Pflegegrad 4: 1.612 Euro auf 1.685 Euro
• Pflegegrad 5: 1.995 Euro auf 2.085 Euro
Diese Beträge können für die Tagespflege vollständig genutzt werden, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.
5. Wie wirken sich die Änderungen auf pflegende Angehörige aus?
Welche Entlastung bringt die Reform?
Pflegende Angehörige profitieren erheblich von den neuen Regelungen:
- Mehr finanzielle Unterstützung: Die Erhöhung des Entlastungsbetrags und der Verhinderungspflege schafft mehr Spielraum für die Organisation von Entlastung.
- Mehr Flexibilität: Die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise zu nutzen, erleichtert es, kurzfristige Auszeiten zu nehmen.
- Keine Kürzungen bei der Tagespflege: Angehörige können die Leistungen der Tagespflege nutzen, ohne dass das Pflegegeld reduziert wird.
Welche Vorteile bietet das neue System?
Die Reform berücksichtigt besser die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen, die oft eine Doppelbelastung zwischen Pflege und Beruf bewältigen müssen. Die zusätzlichen Mittel und flexibleren Regelungen fördern die Vereinbarkeit von Pflege und Alltag.
6. Was bedeutet die Reform für Pflegebedürftige?
Erhalten alle Pflegebedürftigen mehr Unterstützung?
Ja, die Reform sorgt dafür, dass Pflegebedürftige mehr finanzielle und organisatorische Unterstützung erhalten. Insbesondere Pflegebedürftige mit niedrigeren Pflegegraden profitieren von der Erhöhung des Entlastungsbetrags und der flexibleren Nutzung von Verhinderungspflege.
Welche Vorteile bietet die Tagespflege?
Die Tagespflege wird attraktiver, da sie künftig ohne finanzielle Nachteile mit dem Pflegegeld kombiniert werden kann. Für Pflegebedürftige bedeutet dies:
- Mehr soziale Kontakte
- Professionelle Betreuung tagsüber
- Entlastung für Angehörige
7. Wie beantrage ich die neuen Leistungen?
Wie erfolgt die Beantragung?
Die Leistungen wie der Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege müssen weiterhin bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Die Reform ändert nichts an den Beantragungswegen, erleichtert aber die Nutzung der Leistungen durch höhere Beträge und flexiblere Regeln.
Fazit: Was bedeuten die Änderungen ab 2025?
Die Änderungen zum 1. Januar 2025 bringen deutliche Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Durch die Erhöhung des Entlastungsbetrags, die flexibleren Regelungen bei der Verhinderungspflege und die attraktivere Tagespflegewird die Pflege deutlich entlastet und modernisiert.
Weitere Tipps finden Sie hier: