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Whistleblowing und seine Bedeutung

Was tun, wenn Unternehmen sich nicht an rechtliche Vorgaben halten und das Mitarbeitern auffällt? An wen darf man sich wenden? Wohin darf man das melden und was bedeutet das für den Mitarbeiter? Wird er hierfür benachteiligt oder sogar verfolgt?

Als Whistleblower bezeichnet man Informanten oder Personen, die Straftaten, Missstände, illegale Aktionen oder geheime Informationen innerhalb eines Unternehmens oder einer Regierung an die Presse oder Behörden weitergeben, weil diese der Meinung sind, dass ein Verstoß nach deutschem oder internationalem Recht stattgefunden hat. Einer der wohl uns bekanntesten Whistleblower ist Edward Snowden, der seit seiner Enthüllung über die weltweite Überwachungs- und Spionagepraktiken von Geheimdiensten im Jahre 2013 in Russland im Exil lebt. Aufgrund dieser Enthüllungen wurde gegen Snowden Strafanzeige erstattet.

Um genau diese Personen zu schützen, ist am 16.12.2019 die sogenannte Whistleblowing-EU-Richtlinie in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, dass Personen, die einen Verstoß melden, darauf vertrauen können, dass sie nicht befürchten müssen, für diese Äußerungen verfolgt, bestraft oder benachteiligt zu werden.

Bis zum 17.12.2021 hatten die EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, diese EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Deutschland und andere EU-Länder haben das bis zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt, was dazu führte, dass ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde. Die erste Fassung hatte der Bundestag erst am 16.12.2022 beschlossen, deren Zustimmung aber vom Bundesrat, aufgrund von unterschiedlicher Auffassung in der Großen Koalition, bis Mai 2023 immer noch verweigert wurde.

Nach langem Hin und Her und einigen Kompromissen konnten sich Bund und Länder aber nun doch noch einigen. Der Bundestag hat am 11.05.2023 den geänderten Entwurf verabschiedet. Am 12.05.2023 hat der Bundesrat dem Gesetz dann zugestimmt. Somit ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 02.07.2023 in Kraft getreten.

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern, ab Inkrafttreten des Gesetzes, eine Meldestelle einrichten müssen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gilt eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023, und Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, sind hiervon komplett ausgeschlossen.

Die den Hinweis gebende Person soll die Möglichkeit haben, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben. Das kann über eine interne Meldestelle als auch über eine externe, wie dem Bundesamt für Justiz, laufen. Die eingegangenen Meldungen müssen von den Stellen wahr genommen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Sollte es zu einer nachweislichen Benachteiligung der Whistleblower-Person in seiner beruflichen Tätigkeit kommen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Auch wir als Unternehmen mit knapp 100 Mitarbeitenden unterstützen diesen Beschluss und haben bereits seit in Krafttreten der EU-Richtlinien 2019 eine Meldestelle für unsere Mitarbeiter eingerichtet. Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, in schriftlicher Form, wenn gewünscht auch anonym, Meldungen einzureichen, die von uns dann entsprechend behandelt und bearbeitet werden.

Manfred Reiss & Michael Reiss
Geschäftsführer


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