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Änderungen der BG Abrechnung gemäß der UV-GOÄ seit dem 01.01.2023

Artikel vom 22.05.2023

Seit dem 01.01.2023 gibt es einige Änderungen in der BG Abrechnung gemäß der UV-GOÄ in Bezug auf die Gebühren, insbesondere bei den Ziffern 132 UV-GOÄ, 442 UV-GOÄ, 442a UV-GOÄ, 443 UV-GOÄ, 444 UV-GOÄ und 445 UV-GOÄ.

Was ändert sich bei der Abrechnung nach der Ziffer 132 UV-GOÄ?

Die Gebühr nach der Ziffer 132 UV-GOÄ für den Durchgangsarztbericht (Arztvordruck F1000) wird angepasst. Ab dem 01.01.2023 beträgt die Gebühr für den Durchgangsarztbericht 20,00 Euro statt bisher 17,81 Euro.

 

Was ändert sich bei der Abrechnung nach der Ziffer 442 UV-GOÄ? 

Die Gebühr nach der Ziffer 442 UV-GOÄ beträgt neu 35,83 Euro statt bisher 32,57 Euro.

 

Was ändert sich bei der Abrechnung nach der Ziffer 442a UV-GOÄ? 

Die Gebühr nach der Ziffer 442a UV-GOÄ beträgt neu 19,47 Euro statt bisher 17,70 Euro.

 

Was ändert sich bei der Abrechnung nach der Ziffer 443 UV-GOÄ? 

Die Gebühr nach der Ziffer 443 UV-GOÄ liegt neu bei 67,20 Euro statt bisher 61,09 Euro.

 

Was ändert sich bei der Abrechnung nach der Ziffer 444 UV-GOÄ?

Die Gebühr nach der Ziffer 444 UV-GOÄ liegt nun bei 116,47 Euro statt bisher 105,88 Euro.

 

Was ändert sich bei der Abrechnung nach der Ziffer 445 UV-GOÄ? 

Die Gebühr nach der Ziffer 445 UV-GOÄ liegt neu bei 197,10 Euro statt bisher 179,18 Euro.

 

Weitere Abrechnungstipps finden Sie hier.

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