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Hygienemaßnahmen 383 GOÄ analog ersetzt die Ziffer 245 GOÄ analog

Artikel vom 29.12.2021

Die Omikron-Welle steht in Deutschland bevor und wird auch in 2022 das deutsche Gesundheitssystem weiter beschäftigen. Aus diesem Grund hat die Bundesärztekammer zusammen mit den PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder eine gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung hinsichtlich für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID- 19-Pandemie veröffentlicht.

Demnach gilt die Abrechnungsempfehlung ab dem 01. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 und ermöglicht die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz.

Wichtig für alle Ärzte ist zu wissen, dass dies nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt- Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar ist. Eine zeitgleiche Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 383 GOÄ und ein erhöhter Hygieneaufwand kann nicht durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

Quelle: Bundesärztekammer vom 21.12.2021

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