Was ist zulässig beim Ersatz von Auslagen nach § 10 GOÄ und was nicht?
Artikel vom 26.08.2022
Unsere Mitarbeitenden werden immer wieder gefragt, was nach § 10 GOÄ beim Ersatz der Auslagen zulässig ist und was nicht. Unser Artikle bringt Licht ins Dunkel.
Zulässig beim Ersatz von Auslagen nach §10 GOÄ sind:
Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen berechnet werden:
-Kosten f. Arzneimittel/Verbandmittel/und sonstige Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nicht anders bestimmt.
-Versand-und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist.
-die im Zusammenhang mit Leistungen nach Abschnitt O bei der Anwendung radioaktiver Stoffe durch deren Verbrauch entstandene Kosten sowie
-die nach den Vorschriften des Gebührenverzeichnisses als gesondert berechnungsfähig ausgewiesenen Kosten.
Nicht zulässig nach §10 GOÄ sind:
-Kosten für Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandmittel z.B. Pflaster, Verbandsspray, Gewebeklebstoff auf Histoacrylbasis, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge
-Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie
-Desinfektions,-und Reinigungsmittel
-Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung sowie für
-folgende Einmalartikel: Einmal-Spritzen, -Kanülen, -Handschuhe, -Harnblasenkatheter, -Skalpelle,-Proktoskope-,Darmrohre,-Spekula
-Versand und Portokosten können nur vom Arzt berechnet werden, dem die gesamten Kosten für Versandmaterial, Versandgefäße sowie für den Versand oder Transport entstanden sind.
-Versand und Übermittlung von Versand-, und/oder Untersuchungsmaterial und die Übermittlung von Untersuchungsergebnissen innerhalb einer Laborgemeinschaft/oder innerhalb eines Krankenhausgeländes sind nicht berechnungsfähig. (genaue Erläuterung siehe Paragraph 10 Abschnitt 3 GOÄ)
-für die Versendung von Arztrechnungen dürfen Versand- u. Portokosten nicht berechnet werden.
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