Wegegeld nach GOÄ korrekt abrechnen – So geht es
Artikel vom 05.08.2024
Zu welchen Leistungen darf Wegegeld berechnet werden?
Ziffer 50 GOÄ:
Besuch einschl. Beratung und symptombezogene Untersuchung.
Ziffer 51 GOÄ:
Besuch eines weiteren Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Leistung nach der Ziffer 50 GOÄ.
Ziffer 100 GOÄ bzw. Ziffer 101 GOÄ:
Untersuchung eines Toten und Ausstellung der Todesbescheinigung.
Ziffer 48 GOÄ:
Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z.B. in Alten- oder Pflegeheimen) – bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten.
Welche Kriterien werden bei der Berechnung des Wegegeldes berücksichtigt?
Beim Wegegeld wird zwischen Tag (08:00 Uhr bis 20:00 Uhr) und Nacht (20:00 bis 08:00 Uhr) sowie dem Radius um die Praxisstelle unterschieden.
Welche Fortbewegungsmittel müssen benutzt werden?
Es ist unerheblich, welches Verkehrsmittel benutzt wird oder ob der Arzt zu Fuß geht bzw. sich abholen lässt.
Gibt es Wichtiges zu beachten?
Nach Paragraf 8 Absatz 2:
Erfolgt der Besuch von der Wohnung des Arztes aus, so tritt bei der Berechnung des Radius die Wohnung des Arztes an die Stelle der Praxisstelle.
Nach Paragraf 8 Absatz 3:
Werden mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder in einem Heim besucht, darf das Wegegeld nur anteilig berechnet werden.
Weitere GOÄ-Abrechnungstipps finden Sie hier.
Unsere Abrechnungstipps-Videos zur GOÄ finden Sie in unserem Youtube Kanal.